Mittwoch, 19. März 2008

Rechtspflege bremsen oder Kosten sparen?

Was fax ich nur, was fax ich nur?

Samstag, 15. März 2008

Gerichte beschreiben Alltägliches

Inspiriert von diesem Beitrag musste ich mich an eine Recherche in einer Urheberrechts-Sache erinnern. Wirkliche Kunst entsteht, wenn BGH-Richter die Spielshow "Der Preis ist heiß" beschreiben:

"... Bei der am 26. April 1994 gesendeten Folge der Sendereihe "Der Preis ist heiß" (Dauer etwa 30 Minuten) handelt es sich um eine Fernsehshow, die im Studio mit einem vielköpfigen Publikum aufgezeichnet worden ist. In verschiedenen Spielrunden müssen Kandidaten - meist im Wettbewerb miteinander - die Preise verschiedenartiger Markenartikel erraten, die in der Sendung präsentiert und gewürdigt werden. Wer dabei treffsicher ist, kann diese Markenartikel als Preise von nicht unbeträchtlichem Wert gewinnen. Es handelt sich der Sache nach um eine Werbesendung für Markenartikel, die - nicht nur als Gewinne - als besonders begehrenswert herausgestellt werden. Dementsprechend wird während der Wiedergabe der Showveranstaltung in der linken unteren Ecke des Bildes das Wort "Werbesendung" eingeblendet. Die Fernsehshow wird zusätzlich durch Werbeblöcke unterbrochen. Das Unterhaltungsniveau der Show kann nur als eher schlicht und anspruchslos bezeichnet werden ..."

BGH Lexetius.com/2000,913 Abs. 26
Die Beschreibung geht dann freilich noch weiter. Interessant wird es dann, wenn beschrieben wird, was "K's Mattscheibe" aus der Sendung macht:

"Der (etwa 1: 25 Minuten dauernde) Beitrag "G." in "K's Mattscheibe" übernimmt die Anfangsbildfolgen aus der Sendung "Der Preis ist heiß" mit dem Publikum im Studio bis zur Einblendung des Logos von G. (etwa 15 Sekunden), überblendet aber bald den Hinweis "Werbesendung" mit den Worten "Idioten Werbe-Sendung". Nach Erscheinen des Logos "G." wird unmittelbar der Werbespot für G. angeschlossen. Dieser wird (in einer Dauer von etwa 24 Sekunden) unverändert übernommen bis zu den Worten des - vom Moderator Walter F. gespielten - jüngeren Mannes: "Nein, ich suche G., das natürliche Mittel zur Stärkung der Blasenfunktion." Es folgt ein Umschnitt auf O. K., der eine Packung G. vorzeigt, im Hintergrund groß das Logo der Sendung "Der Preis ist heiß". In Mimik und Gestik einen Werbespot parodierend preist O. K. das Produkt an: "Ja, G. -Pipifax, der leckere Blasendurchpuster für die ganze Familie. Jetzt mit lustigen Pinkelrekorden und Prostata-Partycocktails in jeder Packung." ..."

(BGH Lexetius.com/2000,913 Abs. 30)

Geht auch noch weiter. Das ist jedenfalls echte, juristische Kunst. Hut ab.

Dienstag, 4. März 2008

"Anwalt 2008" ist da

Bezug nehmend auf diesen Beitrag teile ich mit, dass der "Anwalt 2008" kostenlos eingetroffen ist.