Hat man auch nicht oft: Ein Strafverfahren wurde gegen meinen Mandanten gegen Auflage eingestellt. Es wurde als Auflagenempfänger der "gerichtsübliche Empfänger" benannt. Da aber der betreffende Verein jugendlichen Straftätern helfen will und der Mandant weder von Jugendlichen noch von Straftätern etwas hält, bat er darum, an den "Tierschutz" zahlen zu dürfen. Diese Bitte wurde ihm gewährt und
mir aufgetragen, eine Stelle zu benennen. Naja, ich war beigeordnet und die Verhandlung dauerte vielleicht eine halbe Stunde. Um ich nicht in die Stundenlohnbereiche des
GBN zu geraten, habe ich mich also unermüdlich auf die Suche gemacht und haben beim OLG Osnabrück das
Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren
gefunden. Und was man nicht alles unterstützen kann. Wie wäre es mit dem Vegetarier-Bund Deutschlands e. V.? Ich stelle mir gerade den Beschluss vor, wie er vom Richter verkündet wird:
"Das Vefahren wird vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird aufgegeben, an den Vegetarier-Bund einen Betrag von ... zu zahlen."Oder vielleicht doch lieber der Verein zur Förderung der bulgarischen Gesellschaft zum Schutze der Vögel e. V.? Kann etwas mehr nach Geldwäsche klingen?
Aber egal. Als Lebenszeichen sollte das reichen.
11 Kommentare:
Er lebt noch. Danke dafür :-)
Der Mandant hält nichts von Straftätern. Er mag sich selbst also nicht? :D
Schön wieder von Ihnen zu hören. Es freut mich sehr, dass Sie viel zu tun haben.
Vielleicht schaffen Sie es in Zukunft trotz Stress uns einmal die Woche mit einem Beitrag zu beglücken :-)
an den 2. Anonymen:
Der Mandant ist kein Straftäter. Der Staatsanwalt hätte auf Freispruch plädiert, ich auch. Und jetzt raten Sie mal, warum das nicht die schlauste Lösung gewesen wäre.
Es macht mir Angst, dass das Gericht einen üblichen Empfänger hat! Eigentlich sollte das Gericht doch auch eher per Zufall auswählen und nicht immer nur denselben nehmen!
Ansonsten würde ich Fördervereine für Juristenbibliothek empfehlen :-D (eingetragen beim OLG DD und damit prinzipiell überall empfangsfähig ;-D - ok, war das zu viel Schleichwerbung? :-D)
[Anm. d. Verfassers: wenn es zu viel Werbung ist, dann bitte löschen!]
Ich bin neugierig. Warum wäre es denn nicht die schlauste Lösung gewesen?
Ich kann Ihnen gerne meine Kontonummer zumailen - damit würden Sie auf jeden Fall (!) einem guten Zweck dienen...
;)
OT: Interessantes Blog!
Gruß,
PS
an zwei über mir:
Gegen den Freispruch wären Rechtsmittel möglich gewesen. Und die federführende Staatsanwältin machte zumindest in den Telefonaten einen ... wie soll man es sagen? ... "übereifrigen" Eindruck? Und ganz 100%ig war die Sache auch nicht.
Es roch jedenfalls nach Berufung. Und das wird durch die Einstellung vermieden. Im Raum stand übrigens eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung, Auflage: 5.000,00 Euro. Geblieben ist eine Auflage von 300,00 Euro.
Haben Sie die in ihrer Arroganz durch nichts zu rechtfertigenden Äußerungen des „Großbuden“-Kollegen über Sie gelesen ?
Was werden Sie tun - ihm eine gebührende Antwort erteilen oder ihn in Zukunft mit Verachtung strafen ?
Beispiel 1:
Arbeitzeit (hoch angesetzt)
80 Stunden pro Woche
51 Arbeitswochen
Jahresstunden: 4.080
Jahreseinkommen: 130.000
Bruttostundenlohn: 31,86
Beispiel 2:
Arbeitszeit
40 Stunden pro Woche
45 Arbeitswochen
Jahresstunden: 1800
Einkommen: 35000
Bruttostundenlohn: 19,44
MfG
GBN
Hey, ich habe gerade festgestellt, dass der GBN wieder schreibt. *freu*, um es im des kleinstbudenmechanic zu sagen.
Mit Verachtung werde ich den GBN sicherlich nicht strafen, nicht einmal mit Nichtbeachtung, wie man hier sieht. Ich habe durchaus Verständnis, dass man sich in der Einsamkeit und der langweiligen Welt des "Hochspezialisiertseins" an solchen Kleinigkeiten wie Krankheiten festhält, was einem immer wieder beweist, dass man doch eigentlich trotz allem unglücklich ist.
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