So, mal einen kurzen Zwischenstand:
Letzten Freitag habe ich die Gesamtzahl der Mandate 2006 überschritten. Ich konnte 2006 schon davon leben (darf jetzt sogar 636,00 Euro Einkommenssteuer nachzahlen), also muss es auch dieses Jahr reichlich reichen.
Mein Ziel, jeden Tag ein Mandat (einschließlich der Wochenenden) habe ich auch schon deutlich überschritten, zumindest, wenn es nicht plötzlich zu einem Einbruch kommt. Theoretisch könnte ich jetzt einen Monat Urlaub machen, praktisch ist das Gegenteil der Fall. Es riecht hier stark nach Wochenendarbeit.
Mittwoch, 22. August 2007
Donnerstag, 16. August 2007
Es lebe die EDV!
Dienstag, 14. August 2007
Donnerstag, 9. August 2007
Kleiner Tipp zur Zeitersparnis: Kontakt im Internet
Wenn Sie die Fax-Nummer der großen Versicherungsgesellschaften im Internet auf deren Präsenz suchen, klicken Sie nicht auf Kontakt. Da kommen in der Regel nur fragwürdige Formulare zur Schadensmeldung und ein netter Verweis auf das örtliche Versicherungsbüro.
Wählen Sie Impressum. Da wird Ihnen geholfen.
Wählen Sie Impressum. Da wird Ihnen geholfen.
Die Tage werden kürzer
Schön düster heute morgen. Da kann man wieder prima Eigenwerbung machen, indem man einfach morgens um 6:30 Uhr schon Licht anhat.
Gut, die Passanten denken wahrscheinlich, es ist die Putzfrau. Also schnell nach vorne, ein paar Sachen kopieren und faxen.
Gut, die Passanten denken wahrscheinlich, es ist die Putzfrau. Also schnell nach vorne, ein paar Sachen kopieren und faxen.
Mittwoch, 8. August 2007
Persönliche Voraussetzungen: Die Ausbildung
Wir verlassen jetzt einmal die wunderbare Welt des Business-Plans im Sinne des DAV-Ratgebers. Weiter ginge es nämlich mit der Umsatzprognose: 1. GJ: 2.000,00, 2. GJ: 3.000,00 Euro, 3. GJ 3.500,00 Euro, 4. GJ: 5.000,00 Euro, 5. GJ 6.000,00 Euro. So kann man planen, sicherer ist es jedoch, zunächst daran zu denken, wie man satt wird und dann kurzfristig zu handeln.
Stellt sich die Frage:
Gibt es bereits in der Ausbildung etwas zu beachten, was einem später den Einstieg als Einzelanwalt erleichert?
Antwort: Natürlich!
Ich mache mal eine So/So nicht-Liste:
1. Das Studium
So: Im Studium bestehen die ersten Möglichkeiten, sich im Rahmen eines Nebenjobs oder eines unbezahlten Praktikums in den Anwaltsberuf einzufühlen. Wichtiger ist es natürlich, die Grundlagen für die juristische Arbeit zu lernen, um letztlich ein halbwegs vernünftiges Examen zu schaffen. Also sollte man die Sache auf die Semesterferien, sorry vorlesungsfreie Zeit, beschränken. Und wenn man nochmal schnell leben möchte, dann hier. Aber einer großartigen Anstrengung, anwaltlich zu werden, bedarf es hier noch nicht. Wichtig ist eine hingebungsvolle Mitarbeit im Verwaltungsrecht. Hier lernt man noch den Umgang mit einem völlig unbekannten Gesetzen, zu denen es keine durchgängige Rechtssprechung seit dem c. i. c. gibt. Etwas, was einem in der anwaltlichen Praxis regelmäßig begegnet.
So nicht: Studium ist Party pur. Und fast jeder hat in seiner Verwandtschaft oder Bekanntschaft einen Anwalt, welcher einem den erforderlichen Praktikumsnachweis auch so unterschreibt.
Aber, wie gesagt, das Studium ist nicht ausschlaggebend.
2. Das Referendariat
So: Hier ist eine massive anwaltliche Ausrichtung fällig: Von der ersten Minute an sollte man eine Kanzlei haben, welche einem einen Raum zur Verfügung stellt. Dieser ist zu vergüten durch massive Aktenabarbeitung, mindestens eine pro Tag. Vollzeit oder mehr arbeiten, vier Stunden Akte, vier Stunden Referendariat.
Schwerpunkte: Alles, was im Referendariat gerade nicht besonders gefragt ist: Sozialrecht rauf und runter, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Eilanträge in Familiensachen, Gewaltschutzgesetz, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfälle. Zumindest mein Referendariat war fast pervers auf Zivilrecht ausgerichtet, als gäbe es nichts anderes. Und dann immer die seltsamen Fälle, dass mehrere Parteien beteiligt waren, von denen dann manche säumig waren oder ähnlicher Blödsinn. In der Praxis stellt man schnell fest, dass "das andere" fast die Regel ist. Es ist ein wenig deprimierend, dass man jederzeit den Bundespräsidenten beraten könnte, der ein bestimmtes Gesetz nicht unterschreiben mag, bei einem banalen Verkehrsunfall und Begriffen wie "Quotenvorrecht", "Differenzbesteuerung" oder "Büro Grüne Karte e. V." sogar wirklich gute Referendare ins Trudeln kommen, obwohl es Alltag ist. Die Sachen dann immer wieder neu schreiben, keine fertigen Schriftsätze auf den neuen Sachverhalt anpassen, das kann man dann in der Praxis noch früh genug. Und jeder Schriftsatz, der Mist ist, wird einem hier von dem Ausbilder um die Ohren gehauen, nicht von einem Richter und - vor allem - nicht von einem Mandanten. Und das Schönste ist: Man sieht, wie ein Richter auf die eigenen Ideen reagiert. Am Allerschönsten ist dann, wenn man in einer Urteilsbegründung die eigene Anspruchsbegründung wiedererkennt. Seufz.
Wichtig auch: Mit den ReNos reden. Freundschaftlich. Und sich ehrlich für deren Arbeit interessieren. Wie führt man Mandantenkonten, wie stellt man einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid. Vollstreckung. Diese kleinen Alltäglichkeiten. Hier lernt man auch mehr für die Praxis als beim schönsten Rep bei Hemmer. Glaube ich zumindest, habe ja nie ein Rep besucht. Vermisse ich aber auch nicht.
Die Stationswahl erfolgt in enger Anbindung an das spätere Wirkungsfeld:
Es ist gut, wenn man bei einem Richter ausgebildet wird, mit dem man auch in der Praxis zu tun haben wird. Es ist ferner sinnvoll, dass es ein erstinstanzlicher Richter ist, am besten am Amtsgericht, weil man da eh die meisten Fälle haben wird. Und nur in der ersten Instanz kann man das Handwerkszeug für Beweisanträge, Umgang mit Naturalparteien etc lernen. Beim LG ist schon zu viel Berufung, wo ja bekanntermaßen keine Beweisaufnahme mehr stattfinden sollte.
Es ist gut, wenn man schomal die Derzernatleiter und Sachbearbeiter kennt, welche später ihre Bescheide zurücknehmen oder ändern sollen. Welche einem das Bußgeld herabsetzen oder auf eine MPU verzichten sollen. Man sieht, wie Behörden "ticken." Und das ist Gold wert.
Bei der Staatsanwaltschaft ist es egal. Davon, dass man im Bienenkorb zwei oder drei Bienen kennt, bekommt man auch keinen besseren Honig.
Wahlstation: Natürlich der Stammanwalt, Vollzeit.
Nehmen Sie Urlaub, wenn Sie wirklich welchen brauchen. Ich habe mich in der Referendarzeit auf eine Woche beschränkt.
So nicht: Freizeit ist Freizeit. Mitreferendare und Ausbilder klären einen schnell auf: Die Referendarszeit ist das letzte Mal, dass man ohne Verantwortung an juristischen Dingen herumdoktorn kann. Warum also Eile?
Stationwahl: Zivilrichter: OLG. Alles ausgestanden. Keine Naturalparteien, welche einen durch irgendwelchen Vortrag vom Wesentlichen ablenken: Dem juristischen Problem. Ansonsten wenigstens LG. Immerhin sind hier die meisten Kumpels. Und Fälle unter 5.000,00 Euro können die anderen machen.
Verwaltungsrecht: Oh, da muss es schon was sein, was nach was klingt. Am besten irgendein Ministerium. Mit Auslandskontakt, leben ja in Europa. Warum eigentlich Deutschland? Andere Länder haben auch schöne Mädchen ... Aber schon darauf achten, dass man die Landessprache nicht spricht. Prima Thema für den Referendarstammtisch.
Und in der Wahlstation was richtig Außergewöhnliches: Patentamt in Nowosibirsk oder die Ausländerbehörde in Teheran? Sowas macht sich nicht nur im Lebenslauf, sondern auch am Stammtisch. Und wenn sowas nicht, dann halt Tauchstation. Da war doch noch der Anwalt in der Bekanntschaft. Der schreibt einem für die letzten Monate auch so ein Zeugnis.
So, ich denke, das reicht als Orientierung.
Stellt sich die Frage:
Gibt es bereits in der Ausbildung etwas zu beachten, was einem später den Einstieg als Einzelanwalt erleichert?
Antwort: Natürlich!
Ich mache mal eine So/So nicht-Liste:
1. Das Studium
So: Im Studium bestehen die ersten Möglichkeiten, sich im Rahmen eines Nebenjobs oder eines unbezahlten Praktikums in den Anwaltsberuf einzufühlen. Wichtiger ist es natürlich, die Grundlagen für die juristische Arbeit zu lernen, um letztlich ein halbwegs vernünftiges Examen zu schaffen. Also sollte man die Sache auf die Semesterferien, sorry vorlesungsfreie Zeit, beschränken. Und wenn man nochmal schnell leben möchte, dann hier. Aber einer großartigen Anstrengung, anwaltlich zu werden, bedarf es hier noch nicht. Wichtig ist eine hingebungsvolle Mitarbeit im Verwaltungsrecht. Hier lernt man noch den Umgang mit einem völlig unbekannten Gesetzen, zu denen es keine durchgängige Rechtssprechung seit dem c. i. c. gibt. Etwas, was einem in der anwaltlichen Praxis regelmäßig begegnet.
So nicht: Studium ist Party pur. Und fast jeder hat in seiner Verwandtschaft oder Bekanntschaft einen Anwalt, welcher einem den erforderlichen Praktikumsnachweis auch so unterschreibt.
Aber, wie gesagt, das Studium ist nicht ausschlaggebend.
2. Das Referendariat
So: Hier ist eine massive anwaltliche Ausrichtung fällig: Von der ersten Minute an sollte man eine Kanzlei haben, welche einem einen Raum zur Verfügung stellt. Dieser ist zu vergüten durch massive Aktenabarbeitung, mindestens eine pro Tag. Vollzeit oder mehr arbeiten, vier Stunden Akte, vier Stunden Referendariat.
Schwerpunkte: Alles, was im Referendariat gerade nicht besonders gefragt ist: Sozialrecht rauf und runter, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Eilanträge in Familiensachen, Gewaltschutzgesetz, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfälle. Zumindest mein Referendariat war fast pervers auf Zivilrecht ausgerichtet, als gäbe es nichts anderes. Und dann immer die seltsamen Fälle, dass mehrere Parteien beteiligt waren, von denen dann manche säumig waren oder ähnlicher Blödsinn. In der Praxis stellt man schnell fest, dass "das andere" fast die Regel ist. Es ist ein wenig deprimierend, dass man jederzeit den Bundespräsidenten beraten könnte, der ein bestimmtes Gesetz nicht unterschreiben mag, bei einem banalen Verkehrsunfall und Begriffen wie "Quotenvorrecht", "Differenzbesteuerung" oder "Büro Grüne Karte e. V." sogar wirklich gute Referendare ins Trudeln kommen, obwohl es Alltag ist. Die Sachen dann immer wieder neu schreiben, keine fertigen Schriftsätze auf den neuen Sachverhalt anpassen, das kann man dann in der Praxis noch früh genug. Und jeder Schriftsatz, der Mist ist, wird einem hier von dem Ausbilder um die Ohren gehauen, nicht von einem Richter und - vor allem - nicht von einem Mandanten. Und das Schönste ist: Man sieht, wie ein Richter auf die eigenen Ideen reagiert. Am Allerschönsten ist dann, wenn man in einer Urteilsbegründung die eigene Anspruchsbegründung wiedererkennt. Seufz.
Wichtig auch: Mit den ReNos reden. Freundschaftlich. Und sich ehrlich für deren Arbeit interessieren. Wie führt man Mandantenkonten, wie stellt man einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid. Vollstreckung. Diese kleinen Alltäglichkeiten. Hier lernt man auch mehr für die Praxis als beim schönsten Rep bei Hemmer. Glaube ich zumindest, habe ja nie ein Rep besucht. Vermisse ich aber auch nicht.
Die Stationswahl erfolgt in enger Anbindung an das spätere Wirkungsfeld:
Es ist gut, wenn man bei einem Richter ausgebildet wird, mit dem man auch in der Praxis zu tun haben wird. Es ist ferner sinnvoll, dass es ein erstinstanzlicher Richter ist, am besten am Amtsgericht, weil man da eh die meisten Fälle haben wird. Und nur in der ersten Instanz kann man das Handwerkszeug für Beweisanträge, Umgang mit Naturalparteien etc lernen. Beim LG ist schon zu viel Berufung, wo ja bekanntermaßen keine Beweisaufnahme mehr stattfinden sollte.
Es ist gut, wenn man schomal die Derzernatleiter und Sachbearbeiter kennt, welche später ihre Bescheide zurücknehmen oder ändern sollen. Welche einem das Bußgeld herabsetzen oder auf eine MPU verzichten sollen. Man sieht, wie Behörden "ticken." Und das ist Gold wert.
Bei der Staatsanwaltschaft ist es egal. Davon, dass man im Bienenkorb zwei oder drei Bienen kennt, bekommt man auch keinen besseren Honig.
Wahlstation: Natürlich der Stammanwalt, Vollzeit.
Nehmen Sie Urlaub, wenn Sie wirklich welchen brauchen. Ich habe mich in der Referendarzeit auf eine Woche beschränkt.
So nicht: Freizeit ist Freizeit. Mitreferendare und Ausbilder klären einen schnell auf: Die Referendarszeit ist das letzte Mal, dass man ohne Verantwortung an juristischen Dingen herumdoktorn kann. Warum also Eile?
Stationwahl: Zivilrichter: OLG. Alles ausgestanden. Keine Naturalparteien, welche einen durch irgendwelchen Vortrag vom Wesentlichen ablenken: Dem juristischen Problem. Ansonsten wenigstens LG. Immerhin sind hier die meisten Kumpels. Und Fälle unter 5.000,00 Euro können die anderen machen.
Verwaltungsrecht: Oh, da muss es schon was sein, was nach was klingt. Am besten irgendein Ministerium. Mit Auslandskontakt, leben ja in Europa. Warum eigentlich Deutschland? Andere Länder haben auch schöne Mädchen ... Aber schon darauf achten, dass man die Landessprache nicht spricht. Prima Thema für den Referendarstammtisch.
Und in der Wahlstation was richtig Außergewöhnliches: Patentamt in Nowosibirsk oder die Ausländerbehörde in Teheran? Sowas macht sich nicht nur im Lebenslauf, sondern auch am Stammtisch. Und wenn sowas nicht, dann halt Tauchstation. Da war doch noch der Anwalt in der Bekanntschaft. Der schreibt einem für die letzten Monate auch so ein Zeugnis.
So, ich denke, das reicht als Orientierung.
Dienstag, 7. August 2007
Der Laden läuft
Prima, der DAV-Ratgeber hat nicht nur prima Tipps für den Start, sondern auch Ideen, wie es denn weitergeht. Bei mir ist es Seite 214. Nebenbei habe ich mir heute die neue Auflage bestellt.
Eigene Lebenshaltungskosten: 1. - 4. GJ: 500,00 Euro, 5. GJ: 800,00
Schon seltsam: Da kommt man 4 Jahre mit 500,00 Euro hin, und plötzlich braucht man 800,00. Ein Erklärungsversuch wird folgen. Wofür eigentlich 500,00 Euro? Ein ALG-II-Empfänger bekommt 347,00 Euro für den Bedarf. Warum braucht der gründende Anwalt mehr? Rechnet man die Versicherungen mit rein, also Krankenversicherung und Beiträge zum Versorgungswerk, zahlt man schon hierfür etwa 300,00 Euro. Warum kommt denn der Anwalt mit so wenig aus?
Miete Privatwohnung: 1. - 5. GJ: 500,00 Euro
Das Einzige, was sich in den fünf Jahren nicht ändern wird, ist die Wohnung den Existenzgründers. Jetzt muss ich doch mal an den Anfang des Aufsatzes blättern ... Prof. Dr. Hommerich aus Bergisch-Gladbach. Tatsächlich wird sich nach meiner Auffassung das Umziehen nicht lohnen, denn eine Wohnung zu diesem Preis bewohne ich "auf dem Lande" gemütlich mit vier Personen. Keine Ahnung, wieviele Kinder der Existenzgründer hat. 1.000,00 Euro hatte ich als Referendar wegen meiner beiden Kinder. Knapp 850,00 Euro waren es ohne. Ein ALG II-Empfänger bekommt 231,00 Euro für eine angemessene Unterkunft. Hier in meiner Gegend zumindest.
Zwischenergebnis: 800,00 Euro muss als Eigenbedarf reichen. Später kommen nochmal kurze Bemerkungen hierzu.
Miete: 1. - 2. GJ: 500,00 Euro, 3. + 4. GJ: 550,00 Euro, 5. GJ 600,00 Euro
Mietnebenkosten: 1. GJ: 150,00 Euro, 2. + 3. GJ: 200,00 Euro, 4. + 5. GJ: 250,00 Euro
Okay, bei der Miete über den Tisch gezogen: Bei dem derzeitigenm Leerstand in groß- und mittelstädtischen Innenstädten wird die Miete mit ein wenig Verhandlungsgeschick billiger. Pistole auf die Brust: "50,00 Euro weniger oder ich ziehe ein Haus weiter."
Brilliant gelöst die Sache mit den Nebenkosten: Diese steigen in der Kanzlei, bleiben in der Wohnung aber gleich. "Wurde wohl bei der Wohnung vergessen." Nein! Natürlich nicht, der Autor ist Jurist, der vergißt nichts. Er heizt nur zuhause nicht mehr, weil er immer mehr Zeit in der Kanzlei verbringt. Denn in der Kanzlei kann man die Nebenkosten absetzen. Gleichzeitig der Schluss: Unser Existenzgründer hat zuhause keine Kinder.
Ein wenig verwunderlich ist, dass die Geschäftsmiete nur geringfügig größer ist als die Wohnungsmiete. Lässt nur den Schluss zu, dass die Wohnung zu groß, die Kanzlei zu klein oder der Immobilienmarkt vor Ort außer Kontrolle ist.
Zinsen für das Darlehen bei den Eltern, Rückzahlung Gründungsförderung und Zinsen für das Gründungsdarlehen
Streifen wir nur kurz: Tolle Eltern, die von ihrem Kind Zinsen nehmen. Gut, dass wir von unseren Eltern kein Darlehen brauchten.
Gründungsforderung brauchten wir auch nicht.
Jetzt wird es aber sehr interessant: Obwohl wir eine Seite vorher kein Darlehen unserer Hausbank brauchten, zahlen wir plötzlich 7,74 % Zinsen! Monatlich 64,50 Euro. Auf genau 10.000 Euro. Die Gründungsförderung kann es nicht sein, denn wir zahlen die ganzen fünf Jahre monatlich diesen Betrag, haben also offensichtlich keine Tilgung. Der Existenzgründer sollte dringend mit seiner Bank sprechen.
Personalkosten inkl. Sozialausgaben: 1. GJ: 0,00 Euro, 2. + 3. GJ 650,00 Euro, 4. + 5. GJ: 1.500,00 Euro
Okay, der Existenzgründer plant im 2. GJ auch 3.660,00 Euro Umsatz. Er muss ja auch im 2. GJ keinen einstellen, ist ja eine Planung. Dann sollte er aber auch mal überlegen, ob er nicht ein Förderprogramm der Bundesanstalt nutzt. Da gibt es eine/n Vollzeitmitarbeiter/in ab 200,00 Euro aufwärts. 650,00 Euro inkl. Sozialausgaben dürfte aber auch eine Halbtags-ReNo sein. Noch.
Im zweiten Jahr der Vollzeiteinstellung der drei ReNos (GJ 5) steigt plötzlich der Eigenbedarf des Gründers. Ich sehe da Zusammenhänge.
EDV-Technik (Wartungsverträge): 1. + 2. GJ: 0,00 Euro, 3. - 5. GJ: 100,00 Euro
Wohlgemerkt im Monat. Die ersten zwei Jahre gar nicht. Dann kommt der erste TÜV, Ölwechseln, Rost wegmachen und Festplatten putzen ... Klar, kostet schon 1.200,00 Euro im Jahr ...
Telefon: 1. + 2. GJ 150,00 Euro, 3. GJ 200,00 Euro, 4. + 5. GJ 300,00 Euro
Den Posten mag ich: Geht nämlich ein bisschen billiger: Telekom: 35,00 Euro für Faxen und Grundgebühr, 29,00 Euro Alles-in-allem-flat für den Rest. Macht 64,00 Euro. Großartige Steigerung sind nicht in Sicht. 300,00 Euro halte ich für unerreichbar. Ich hab dann noch eine 0800-Nummer. Überflüssiger Luxus.
Ein ALG-II-Empfänger zahlt sein Telefon übrigens aus seinem Bedarf. Von daher müsste man hier bei den 500,00 Euro wieder ein bisschen abziehen.
Fotokopierer (Wartung): 1. - 2. GJ 0,00 Euro (!), 3. GJ 25,00 Euro, 4. - 5. GJ: 30,00
Bam, bam, bam! Hier schlägt der Autor auf die Realität. Hätte er nur einmal das Diktiergerät beiseite gelegt und wäre zu irgendeiner ReNo gegangen, oder eine Paralegale, und hätte mal freundlich gefragt, wann der Kopierer das letzte Mal gewartet wurde, wäre die gefragte sicherlich weinend zusammengebrochen. Das Teure an einem Kopierer ist zudem nicht die Wartung (denke ich, denn ich habe nie eine betreffende Rechnung gesehen), sondern die Zeit in ReNo-Stunden (wenn eine von denen ihren 12-Stunden-Tag mit Papierstaubeseitigen zubringt, ist man schnell bei 60,00 Euro). Das gibt dicke Abzüge bei den eigenen Lebenshaltungskosten. Ich würde mich auch schonmal nach einer anderen Wohnung umsehen.
Bürobedarf: 1. GJ: 100,00 Euro, 2. GJ 150,00 Euro, 3. GJ 200,00, 4. GJ: 250,00 Euro, 5. GJ: 300,00 Euro
Jaja, dieses teure Briefpapier. Und wenn man sich dann auf der Schreibmaschine noch vertippt. Jetzt ehrlich: Wirklich schlimm ist nur das Porto, welches ich hier mal mit reinrechne. Da bin ich schnell mal auf 70,00 Euro. Bleiben für mich nach dieser Rechnung 80,00 Euro im Monat. 1.000 Umschläge kosten etwa 15,00 Euro, 2.000 Seiten Papier etwa 20,00 Euro. Also, 100,00 Euro reichen deutlich.
Beiträge an Kammern, DAV
Die läppern sich. 360,00 Euro im Jahr kommt hin.
Fachliteratur, Zeitschriften: 1. und 2. Jahr 50,00 Euro, 3. - 5. Jahr 100,00 Euro
Fortbildung: 1. und 2. GJ 50,00 Euro, 3. - 5. GJ 100,00 Euro
Das Thema hatten wir schonmal: Wenn man in der Gründung 2.000,00 Euro für seine Bibliothek aufwendet, sollte man keine 600,00 Euro mehr zahlen müssen im ersten Jahr. Wir haben nur die laufenden Kosten für die NJW und Beck online.
Fortbildung sollte zumindest die ersten zwei Jahre (bis der Fachanwalt interessant werden könnte) durch Lesen der Bücher aus der Bibliothek (Wir haben immerhin 2.500,00 Euro + x ausgegeben, da liest man lange dran) und vor allem durch nettes Kaffeetrinken oder nette Telefonat mit netten Kollegen erfolgen. Lernt man mehr, als an einem Wochenendseminar.
Buchhaltung: 1 GJ: 0,00 Euro, 2. GJ 125,00 Euro, 3. + 4. GJ 200,00 Euro, 5. GJ 250,00 Euro
Warum braucht man erst ab dem 2. GJ eine Buchhaltung. Und kostet die echt 1.500,00 Euro im Jahr? Naja, irgendwann kommt die Steuerprüfung, dann werde ich sicher anders über Buchhaltung denken. Momentan habe ich aber das Gefühl, dass ich auch ohne auskomme.
Geschäftswagen, Reisekosten: 1. GJ 50,00 Euro, 2. GJ: 100,00 Euro, 3. GJ: 150,00 Euro, 4. GJ: 200,00 Euro, 5. GJ 300,00 Euro
Nicht nachvollziehbar. Im 1. GJ hätte ich gerade Steuern und Versicherung meines Autos zahlen können. Egal, da ich eh lieber mit der Bahn fahre. Das 2. GJ dürfte realistisch sein. Warum man die große Karre schon jetzt planen muss und nicht erst, wenn der Laden wirklich läuft, verschließt sich mir. Als Bankmensch oder Elter würden mit den 3.600,00 Euro im 5. GJ schon sauer aufstoßen.
Werbung: 150,00 Euro im Monat
Halte ich für viel. Gerade die ersten Monate sollte man sein Geld zusammenhalten, aber auch schon ein bisschen werben. Mehr zu dem Thema später.
Ergebnis:
Die fixen Kosten sollten deutlich unter 2.000,00 Euro bei einem Alleinstehenden liegen. Klar, mit dem Erfolg steigen auch die Kosten, aber das ist auch der Punkt: Nur wenn ich Mandante habe, verbrauche ich Telefoneinheiten, Papier, Porto, etc.
Eigene Lebenshaltungskosten: 1. - 4. GJ: 500,00 Euro, 5. GJ: 800,00
Schon seltsam: Da kommt man 4 Jahre mit 500,00 Euro hin, und plötzlich braucht man 800,00. Ein Erklärungsversuch wird folgen. Wofür eigentlich 500,00 Euro? Ein ALG-II-Empfänger bekommt 347,00 Euro für den Bedarf. Warum braucht der gründende Anwalt mehr? Rechnet man die Versicherungen mit rein, also Krankenversicherung und Beiträge zum Versorgungswerk, zahlt man schon hierfür etwa 300,00 Euro. Warum kommt denn der Anwalt mit so wenig aus?
Miete Privatwohnung: 1. - 5. GJ: 500,00 Euro
Das Einzige, was sich in den fünf Jahren nicht ändern wird, ist die Wohnung den Existenzgründers. Jetzt muss ich doch mal an den Anfang des Aufsatzes blättern ... Prof. Dr. Hommerich aus Bergisch-Gladbach. Tatsächlich wird sich nach meiner Auffassung das Umziehen nicht lohnen, denn eine Wohnung zu diesem Preis bewohne ich "auf dem Lande" gemütlich mit vier Personen. Keine Ahnung, wieviele Kinder der Existenzgründer hat. 1.000,00 Euro hatte ich als Referendar wegen meiner beiden Kinder. Knapp 850,00 Euro waren es ohne. Ein ALG II-Empfänger bekommt 231,00 Euro für eine angemessene Unterkunft. Hier in meiner Gegend zumindest.
Zwischenergebnis: 800,00 Euro muss als Eigenbedarf reichen. Später kommen nochmal kurze Bemerkungen hierzu.
Miete: 1. - 2. GJ: 500,00 Euro, 3. + 4. GJ: 550,00 Euro, 5. GJ 600,00 Euro
Mietnebenkosten: 1. GJ: 150,00 Euro, 2. + 3. GJ: 200,00 Euro, 4. + 5. GJ: 250,00 Euro
Okay, bei der Miete über den Tisch gezogen: Bei dem derzeitigenm Leerstand in groß- und mittelstädtischen Innenstädten wird die Miete mit ein wenig Verhandlungsgeschick billiger. Pistole auf die Brust: "50,00 Euro weniger oder ich ziehe ein Haus weiter."
Brilliant gelöst die Sache mit den Nebenkosten: Diese steigen in der Kanzlei, bleiben in der Wohnung aber gleich. "Wurde wohl bei der Wohnung vergessen." Nein! Natürlich nicht, der Autor ist Jurist, der vergißt nichts. Er heizt nur zuhause nicht mehr, weil er immer mehr Zeit in der Kanzlei verbringt. Denn in der Kanzlei kann man die Nebenkosten absetzen. Gleichzeitig der Schluss: Unser Existenzgründer hat zuhause keine Kinder.
Ein wenig verwunderlich ist, dass die Geschäftsmiete nur geringfügig größer ist als die Wohnungsmiete. Lässt nur den Schluss zu, dass die Wohnung zu groß, die Kanzlei zu klein oder der Immobilienmarkt vor Ort außer Kontrolle ist.
Zinsen für das Darlehen bei den Eltern, Rückzahlung Gründungsförderung und Zinsen für das Gründungsdarlehen
Streifen wir nur kurz: Tolle Eltern, die von ihrem Kind Zinsen nehmen. Gut, dass wir von unseren Eltern kein Darlehen brauchten.
Gründungsforderung brauchten wir auch nicht.
Jetzt wird es aber sehr interessant: Obwohl wir eine Seite vorher kein Darlehen unserer Hausbank brauchten, zahlen wir plötzlich 7,74 % Zinsen! Monatlich 64,50 Euro. Auf genau 10.000 Euro. Die Gründungsförderung kann es nicht sein, denn wir zahlen die ganzen fünf Jahre monatlich diesen Betrag, haben also offensichtlich keine Tilgung. Der Existenzgründer sollte dringend mit seiner Bank sprechen.
Personalkosten inkl. Sozialausgaben: 1. GJ: 0,00 Euro, 2. + 3. GJ 650,00 Euro, 4. + 5. GJ: 1.500,00 Euro
Okay, der Existenzgründer plant im 2. GJ auch 3.660,00 Euro Umsatz. Er muss ja auch im 2. GJ keinen einstellen, ist ja eine Planung. Dann sollte er aber auch mal überlegen, ob er nicht ein Förderprogramm der Bundesanstalt nutzt. Da gibt es eine/n Vollzeitmitarbeiter/in ab 200,00 Euro aufwärts. 650,00 Euro inkl. Sozialausgaben dürfte aber auch eine Halbtags-ReNo sein. Noch.
Im zweiten Jahr der Vollzeiteinstellung der drei ReNos (GJ 5) steigt plötzlich der Eigenbedarf des Gründers. Ich sehe da Zusammenhänge.
EDV-Technik (Wartungsverträge): 1. + 2. GJ: 0,00 Euro, 3. - 5. GJ: 100,00 Euro
Wohlgemerkt im Monat. Die ersten zwei Jahre gar nicht. Dann kommt der erste TÜV, Ölwechseln, Rost wegmachen und Festplatten putzen ... Klar, kostet schon 1.200,00 Euro im Jahr ...
Telefon: 1. + 2. GJ 150,00 Euro, 3. GJ 200,00 Euro, 4. + 5. GJ 300,00 Euro
Den Posten mag ich: Geht nämlich ein bisschen billiger: Telekom: 35,00 Euro für Faxen und Grundgebühr, 29,00 Euro Alles-in-allem-flat für den Rest. Macht 64,00 Euro. Großartige Steigerung sind nicht in Sicht. 300,00 Euro halte ich für unerreichbar. Ich hab dann noch eine 0800-Nummer. Überflüssiger Luxus.
Ein ALG-II-Empfänger zahlt sein Telefon übrigens aus seinem Bedarf. Von daher müsste man hier bei den 500,00 Euro wieder ein bisschen abziehen.
Fotokopierer (Wartung): 1. - 2. GJ 0,00 Euro (!), 3. GJ 25,00 Euro, 4. - 5. GJ: 30,00
Bam, bam, bam! Hier schlägt der Autor auf die Realität. Hätte er nur einmal das Diktiergerät beiseite gelegt und wäre zu irgendeiner ReNo gegangen, oder eine Paralegale, und hätte mal freundlich gefragt, wann der Kopierer das letzte Mal gewartet wurde, wäre die gefragte sicherlich weinend zusammengebrochen. Das Teure an einem Kopierer ist zudem nicht die Wartung (denke ich, denn ich habe nie eine betreffende Rechnung gesehen), sondern die Zeit in ReNo-Stunden (wenn eine von denen ihren 12-Stunden-Tag mit Papierstaubeseitigen zubringt, ist man schnell bei 60,00 Euro). Das gibt dicke Abzüge bei den eigenen Lebenshaltungskosten. Ich würde mich auch schonmal nach einer anderen Wohnung umsehen.
Bürobedarf: 1. GJ: 100,00 Euro, 2. GJ 150,00 Euro, 3. GJ 200,00, 4. GJ: 250,00 Euro, 5. GJ: 300,00 Euro
Jaja, dieses teure Briefpapier. Und wenn man sich dann auf der Schreibmaschine noch vertippt. Jetzt ehrlich: Wirklich schlimm ist nur das Porto, welches ich hier mal mit reinrechne. Da bin ich schnell mal auf 70,00 Euro. Bleiben für mich nach dieser Rechnung 80,00 Euro im Monat. 1.000 Umschläge kosten etwa 15,00 Euro, 2.000 Seiten Papier etwa 20,00 Euro. Also, 100,00 Euro reichen deutlich.
Beiträge an Kammern, DAV
Die läppern sich. 360,00 Euro im Jahr kommt hin.
Fachliteratur, Zeitschriften: 1. und 2. Jahr 50,00 Euro, 3. - 5. Jahr 100,00 Euro
Fortbildung: 1. und 2. GJ 50,00 Euro, 3. - 5. GJ 100,00 Euro
Das Thema hatten wir schonmal: Wenn man in der Gründung 2.000,00 Euro für seine Bibliothek aufwendet, sollte man keine 600,00 Euro mehr zahlen müssen im ersten Jahr. Wir haben nur die laufenden Kosten für die NJW und Beck online.
Fortbildung sollte zumindest die ersten zwei Jahre (bis der Fachanwalt interessant werden könnte) durch Lesen der Bücher aus der Bibliothek (Wir haben immerhin 2.500,00 Euro + x ausgegeben, da liest man lange dran) und vor allem durch nettes Kaffeetrinken oder nette Telefonat mit netten Kollegen erfolgen. Lernt man mehr, als an einem Wochenendseminar.
Buchhaltung: 1 GJ: 0,00 Euro, 2. GJ 125,00 Euro, 3. + 4. GJ 200,00 Euro, 5. GJ 250,00 Euro
Warum braucht man erst ab dem 2. GJ eine Buchhaltung. Und kostet die echt 1.500,00 Euro im Jahr? Naja, irgendwann kommt die Steuerprüfung, dann werde ich sicher anders über Buchhaltung denken. Momentan habe ich aber das Gefühl, dass ich auch ohne auskomme.
Geschäftswagen, Reisekosten: 1. GJ 50,00 Euro, 2. GJ: 100,00 Euro, 3. GJ: 150,00 Euro, 4. GJ: 200,00 Euro, 5. GJ 300,00 Euro
Nicht nachvollziehbar. Im 1. GJ hätte ich gerade Steuern und Versicherung meines Autos zahlen können. Egal, da ich eh lieber mit der Bahn fahre. Das 2. GJ dürfte realistisch sein. Warum man die große Karre schon jetzt planen muss und nicht erst, wenn der Laden wirklich läuft, verschließt sich mir. Als Bankmensch oder Elter würden mit den 3.600,00 Euro im 5. GJ schon sauer aufstoßen.
Werbung: 150,00 Euro im Monat
Halte ich für viel. Gerade die ersten Monate sollte man sein Geld zusammenhalten, aber auch schon ein bisschen werben. Mehr zu dem Thema später.
Ergebnis:
Die fixen Kosten sollten deutlich unter 2.000,00 Euro bei einem Alleinstehenden liegen. Klar, mit dem Erfolg steigen auch die Kosten, aber das ist auch der Punkt: Nur wenn ich Mandante habe, verbrauche ich Telefoneinheiten, Papier, Porto, etc.
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