Mal wieder zurück zu Thema:
Die aktuelle AdVoice (im DAV sind wir ab dem Referendariat ja alle) ist das Thema Büro in allen Facetten angeschnitten, insbesondere auch mit einem Bericht "Vom Referendariat in die Küchenkanzlei" (S. 20 ff). Interessante Ansichten hat der Kollege:
Lange Arbeitszeiten (allgemein scheinbar das Arbeiten) liegen ihm nicht, daher gründet er eine Kanzlei zuhause mit dem Ziel, das Referendarsgehalt zu erlangen. Dieses geschieht durch einen Existenzgründungszuschuss sowie eines 400-Euro-Nebenjobs.
Im Ergebnis sitzt er scheinbar mit einer Anwaltzulassung zuhause und hofft, dass aus seiner Bekanntschaft Mandate auftauchen.
Dann hätte er auch Philosophie oder Meeresbiologie studieren können...
Ansonsten sind aber auch interessante Themen drin, zum Beispiel Software, beziehungsweise deren Erforderlichkeit überhaupt, u. s. w. Muss ich nur noch lesen ...
Freitag, 28. Dezember 2007
Freitag, 21. Dezember 2007
ARGen verfassungswidrig
Oh nein, auch das noch!
Jetzt wird mir im neuen Jahr sicherlich wieder die Bude eingerannt werden. Obwohl, "Hartz-4 verfassungswidrig" habe ich bislang noch nicht gelesen, und so kennt es der "Regelarbeitslose" ja nur. Zumindest werde ich immer fragend angeschaut, wenn ich schon stark vereinfacht nach einem "ALG-II-Bescheid" frage. "Ach, Hartz-4 meinen meinen Sie."
Und dann darf ich jedes mal erklären, dass es keine Mehrleistungen bedeutet. Die Anfänge zeichnen sich schon bei den Kommentaren im zitierten Beitrag ab:
Mal gut, das erstmal die Feiertage kommen und ich bis Neujahr heimlich in der Kanzlei sitze und schön die Tür zu- und das Licht auslasse ...
Jetzt wird mir im neuen Jahr sicherlich wieder die Bude eingerannt werden. Obwohl, "Hartz-4 verfassungswidrig" habe ich bislang noch nicht gelesen, und so kennt es der "Regelarbeitslose" ja nur. Zumindest werde ich immer fragend angeschaut, wenn ich schon stark vereinfacht nach einem "ALG-II-Bescheid" frage. "Ach, Hartz-4 meinen meinen Sie."
Und dann darf ich jedes mal erklären, dass es keine Mehrleistungen bedeutet. Die Anfänge zeichnen sich schon bei den Kommentaren im zitierten Beitrag ab:
"Das Urteil ändert ja nur etwas an der zukünftigen Organisationsform. Mehr Geld wird der Einzelne dadurch denke ich nicht erhalten.""Denke ich, aber ich frage einfach mal meinen Anwalt. Kostet ja nichts."
Mal gut, das erstmal die Feiertage kommen und ich bis Neujahr heimlich in der Kanzlei sitze und schön die Tür zu- und das Licht auslasse ...
Freitag, 7. Dezember 2007
Gegenstand der Vollmacht
Gestern habe ich wieder ein schönes Mandat gegen ein "Telekommunikationsunternehmen iwS" erhalten. Manchmal frage ich mich,
- ob ich die Vollmacht schelmischerweise mit "Vertragsverhängnis mit ..." überschreiben sollte und
- ob die es merken würden. Ansonsten merken die ja auch nichts ...
Freitag, 23. November 2007
Und weil es so witzig war ...
Der schlechte Anwalt
Heute kam ein Mandant (naja, jetzt doch nicht) mit einem Schreiben von einem Kollegen. Es ging um die Räumung einer Wohnung, die der Mandant vor einigen Wochen nach der fristlosen Kündigung zurückgelassen hat. Einen großen Teil seines Besitzes hatte er wohl mitgenommen und nur noch Müll im Keller und in der Wohnung zurückgelassen. Mieten wurden "gegen Ende" nicht mehr gezahlt. Ich solle "was machen". Ich sagte ihm, er müsse was machen, nämlich seinen restlichen Kram rausräumen. Was für ein schlechter Anwalt ich doch sei. Auf wessen Seite ich eigentlich stünde? Mir wurde die Sachlage nochmals genauer erläutert.
Also, im Ergebnis wäre wohl eine Räumungs-/Zahlungsklage abzuwarten, welcher man dann mit folgender Argumentation begegnen könnte:
Enden müsste der Schriftsatz mit:
Vor diesem Hintergrund habe ich dann von der Annahme des Mandats abgesehen ...
Also, im Ergebnis wäre wohl eine Räumungs-/Zahlungsklage abzuwarten, welcher man dann mit folgender Argumentation begegnen könnte:
"Ich beantrage, die Klage abzuweisen.
Der Kläger hat weder einen Anspruch auf Räumung der Wohnung, noch auf Zahlung des Mietzinses.
1. Der Räumungsanspruch ist nicht gegeben, da der Kläger den Müll aus Wohnung und Keller gerne behalten darf. Insbesondere hat er sich an seine eigene Nase zu fassen: So hat auch der Kläger Müll im Keller. Auf seinem Hof liegt ferner Bauschutt. Nach Räumung dieses Mülls wird sich der Beklagte gegebenenfalls bereit erklären, auch seinen Müll zu entfernen.
2. Ein Anspruch auf Mietzinszahlung ist nicht gegeben. Zunächst ist festzustellen, dass der Kläger nicht oder nur unregelmäßig arbeitet. Eine Mietzahlung würde letztlich dazu führen, dass der Beklagte die Lebenskosten für den Kläger tragen müsste. Dieses ist ihm freilich nicht zuzumuten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger bis 10 oder auch 11 Uhr schläft.
Ferner ist der Anspruch auf Mietzahlung nicht gegeben, da es sich bei dem Kläger und dessen Eltern, welche ebenfalls im Haus wohnen, um islamische Fundamentalisten handelt. So erfolgte die fristlose Kündigung auch aus dem Grunde, dass der Beklagte der deutschen Tradition des "Mitten-in-der-Nacht-besoffen-durch-Treppenhaus-Brüllens" nachging. Hier dürfte eine arglistige Täuschung vorliegen: Hätte der Beklagte hiervon gewusst, wäre er nicht eingezogen ..."
Enden müsste der Schriftsatz mit:
"Da die Verteidigung hinreichende Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig ist, ist dem Beklagten PKH zu gewähren."
Vor diesem Hintergrund habe ich dann von der Annahme des Mandats abgesehen ...
Freitag, 26. Oktober 2007
Freitag nachmittags: Im Geiste frei
Noch ein kleiner Tipp an die Kollegen, die eine Kleinstkanzlei anstreben:
Die Öffnungszeiten am Freitag so wählen, dass der Nachmittag geschlossen ist.
Natürlich sitzt man auch dann im Büro. Man muss sich aber deutlich machen, dass man ja eigentlich frei hätte und alles, was man jetzt macht, praktisch überobligatorisch ist. Mein schlichtes Unterbewusstsein fällt jedenfalls darauf rein. Da macht das Arbeiten richtig Spass.
Natürlich sitzt man auch dann im Büro. Man muss sich aber deutlich machen, dass man ja eigentlich frei hätte und alles, was man jetzt macht, praktisch überobligatorisch ist. Mein schlichtes Unterbewusstsein fällt jedenfalls darauf rein. Da macht das Arbeiten richtig Spass.
Donnerstag, 25. Oktober 2007
Zahlungsmoral
So, ich bringe mal ein Positivbeispiel:
Gestern war ein Mandant im Büro mit einem Umschlag. Inhalt: Ein Betrag in Höhe einer vereinbarten Beratungspauschale. Mit der Anmerkung, man sähe mich ja nicht mehr (klar, bin ja auch die ganze Zeit in der Kanzlei) und eine Rechnung käme auch nicht (klar, da gibt es ja auch keine strengen Fristen).
Es war übrigens das dritte Mal, dass so etwas in der Art passiert ist.
Gestern war ein Mandant im Büro mit einem Umschlag. Inhalt: Ein Betrag in Höhe einer vereinbarten Beratungspauschale. Mit der Anmerkung, man sähe mich ja nicht mehr (klar, bin ja auch die ganze Zeit in der Kanzlei) und eine Rechnung käme auch nicht (klar, da gibt es ja auch keine strengen Fristen).
Es war übrigens das dritte Mal, dass so etwas in der Art passiert ist.
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