Donnerstag, 16. August 2007

Es lebe die EDV!

Quizfrage: Verzug oder nicht?


Ich liebe die EDV manchmal, insbesondere, wenn die Kollegen die Schriftsätze nicht prüfen.

Hoffentlich passiert das meiner Software später nicht ...

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Antwort auf die Quizfrage: Grundsätzlich bewirkt auch die Mahnung ohne Betragsnennung Verzug. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn entweder die Erteilung einer Rechnung fälligkeitsbegründend ist oder wenn der Schuldner den Gesamtbetrag nicht selbst ermitteln kann und daher eine Nennung erforderlich ist. Dann ist der Gesamtbetrag zwar fällig, dem Schuldner steht aber eine Einrede zu.

setrok hat gesagt…

Da komm ich doch noch mal auf die Frage zu Ihrer "Kanzleisoftware" (welche Ordnerstruktur, wie Termin-/Fristen-Verwaltung etc) bringt. :)

exklka hat gesagt…

Vielen Dank, tk.

An setrok:
Alles von Hand, die Ordner nach Fallzahlen sowohl im PC als auch im Aktenschrank organisiert. Termine stehen - man mag es nicht glauben - im Kalender, hier evolution. Dieser wird ferner abgeglichen mit einem kleinen PDA, so dass ich sogar morgens beim Gerichts-/Postgang Termine machen kann. Schriftsätze sind zumeist Einzelstücke. Häufig werden aber bei wiederkehrenden Sachen (zB einfache Scheidungsanträge) alte Schriftsätze mit neuen Namen versehen. Bei Rechnungen ist es ähnlich: Fortlaufende Nummer von Hand, ähnliche Fälle durch Umarbeitung alter Rechnungen.

Und all das wäre automatisch halt schöner ...

Anonym hat gesagt…

Irgendwie hat dieser Blog an Unterhaltungswert nachgelassen. Erzählen Sie doch mal ein paar Anekdoten aus ihrem Arbeitsalltag oder Ähnliches ..

exklka hat gesagt…

Bei mir brennt gerade die Luft und ich habe mir diese Woche vorgenommen, einen großen Stapel Akten zu bearbeiten.

Anonym hat gesagt…

Da würde es mich doch mal interessieren, was Sie für einen PDA nutzen. Suche auch noch nach einem Handy/PDA, welches sich gut mit GNU/Linux (Evolution) synchronisieren lässt.