Freitag, 28. Dezember 2007

Thema: Büro

Mal wieder zurück zu Thema:

Die aktuelle AdVoice (im DAV sind wir ab dem Referendariat ja alle) ist das Thema Büro in allen Facetten angeschnitten, insbesondere auch mit einem Bericht "Vom Referendariat in die Küchenkanzlei" (S. 20 ff). Interessante Ansichten hat der Kollege:

Lange Arbeitszeiten (allgemein scheinbar das Arbeiten) liegen ihm nicht, daher gründet er eine Kanzlei zuhause mit dem Ziel, das Referendarsgehalt zu erlangen. Dieses geschieht durch einen Existenzgründungszuschuss sowie eines 400-Euro-Nebenjobs.

Im Ergebnis sitzt er scheinbar mit einer Anwaltzulassung zuhause und hofft, dass aus seiner Bekanntschaft Mandate auftauchen.

Dann hätte er auch Philosophie oder Meeresbiologie studieren können...

Ansonsten sind aber auch interessante Themen drin, zum Beispiel Software, beziehungsweise deren Erforderlichkeit überhaupt, u. s. w. Muss ich nur noch lesen ...

Freitag, 21. Dezember 2007

ARGen verfassungswidrig

Oh nein, auch das noch!

Jetzt wird mir im neuen Jahr sicherlich wieder die Bude eingerannt werden. Obwohl, "Hartz-4 verfassungswidrig" habe ich bislang noch nicht gelesen, und so kennt es der "Regelarbeitslose" ja nur. Zumindest werde ich immer fragend angeschaut, wenn ich schon stark vereinfacht nach einem "ALG-II-Bescheid" frage. "Ach, Hartz-4 meinen meinen Sie."

Und dann darf ich jedes mal erklären, dass es keine Mehrleistungen bedeutet. Die Anfänge zeichnen sich schon bei den Kommentaren im zitierten Beitrag ab:
"Das Urteil ändert ja nur etwas an der zukünftigen Organisationsform. Mehr Geld wird der Einzelne dadurch denke ich nicht erhalten."
"Denke ich, aber ich frage einfach mal meinen Anwalt. Kostet ja nichts."
Mal gut, das erstmal die Feiertage kommen und ich bis Neujahr heimlich in der Kanzlei sitze und schön die Tür zu- und das Licht auslasse ...

Freitag, 7. Dezember 2007

Gegenstand der Vollmacht

Gestern habe ich wieder ein schönes Mandat gegen ein "Telekommunikationsunternehmen iwS" erhalten. Manchmal frage ich mich,

  1. ob ich die Vollmacht schelmischerweise mit "Vertragsverhängnis mit ..." überschreiben sollte und
  2. ob die es merken würden. Ansonsten merken die ja auch nichts ...

Freitag, 23. November 2007

Und weil es so witzig war ...

... und bevor die Akte im Archiv verschwindet, hier ein kurzer Auszug:

Ein bisschen platt, aber für Freitag, 18:12 Uhr in der Kanzlei geht es doch!

Der schlechte Anwalt

Heute kam ein Mandant (naja, jetzt doch nicht) mit einem Schreiben von einem Kollegen. Es ging um die Räumung einer Wohnung, die der Mandant vor einigen Wochen nach der fristlosen Kündigung zurückgelassen hat. Einen großen Teil seines Besitzes hatte er wohl mitgenommen und nur noch Müll im Keller und in der Wohnung zurückgelassen. Mieten wurden "gegen Ende" nicht mehr gezahlt. Ich solle "was machen". Ich sagte ihm, er müsse was machen, nämlich seinen restlichen Kram rausräumen. Was für ein schlechter Anwalt ich doch sei. Auf wessen Seite ich eigentlich stünde? Mir wurde die Sachlage nochmals genauer erläutert.

Also, im Ergebnis wäre wohl eine Räumungs-/Zahlungsklage abzuwarten, welcher man dann mit folgender Argumentation begegnen könnte:

"Ich beantrage, die Klage abzuweisen.

Der Kläger hat weder einen Anspruch auf Räumung der Wohnung, noch auf Zahlung des Mietzinses.

1. Der Räumungsanspruch ist nicht gegeben, da der Kläger den Müll aus Wohnung und Keller gerne behalten darf. Insbesondere hat er sich an seine eigene Nase zu fassen: So hat auch der Kläger Müll im Keller. Auf seinem Hof liegt ferner Bauschutt. Nach Räumung dieses Mülls wird sich der Beklagte gegebenenfalls bereit erklären, auch seinen Müll zu entfernen.

2. Ein Anspruch auf Mietzinszahlung ist nicht gegeben. Zunächst ist festzustellen, dass der Kläger nicht oder nur unregelmäßig arbeitet. Eine Mietzahlung würde letztlich dazu führen, dass der Beklagte die Lebenskosten für den Kläger tragen müsste. Dieses ist ihm freilich nicht zuzumuten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger bis 10 oder auch 11 Uhr schläft.
Ferner ist der Anspruch auf Mietzahlung nicht gegeben, da es sich bei dem Kläger und dessen Eltern, welche ebenfalls im Haus wohnen, um islamische Fundamentalisten handelt. So erfolgte die fristlose Kündigung auch aus dem Grunde, dass der Beklagte der deutschen Tradition des "Mitten-in-der-Nacht-besoffen-durch-Treppenhaus-Brüllens" nachging. Hier dürfte eine arglistige Täuschung vorliegen: Hätte der Beklagte hiervon gewusst, wäre er nicht eingezogen ..."


Enden müsste der Schriftsatz mit:

"Da die Verteidigung hinreichende Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig ist, ist dem Beklagten PKH zu gewähren."

Vor diesem Hintergrund habe ich dann von der Annahme des Mandats abgesehen ...

Freitag, 26. Oktober 2007

Freitag nachmittags: Im Geiste frei

Noch ein kleiner Tipp an die Kollegen, die eine Kleinstkanzlei anstreben:

Die Öffnungszeiten am Freitag so wählen, dass der Nachmittag geschlossen ist.


Natürlich sitzt man auch dann im Büro. Man muss sich aber deutlich machen, dass man ja eigentlich frei hätte und alles, was man jetzt macht, praktisch überobligatorisch ist. Mein schlichtes Unterbewusstsein fällt jedenfalls darauf rein. Da macht das Arbeiten richtig Spass.

Donnerstag, 25. Oktober 2007

Zahlungsmoral

So, ich bringe mal ein Positivbeispiel:

Gestern war ein Mandant im Büro mit einem Umschlag. Inhalt: Ein Betrag in Höhe einer vereinbarten Beratungspauschale. Mit der Anmerkung, man sähe mich ja nicht mehr (klar, bin ja auch die ganze Zeit in der Kanzlei) und eine Rechnung käme auch nicht (klar, da gibt es ja auch keine strengen Fristen).

Es war übrigens das dritte Mal, dass so etwas in der Art passiert ist.

Mittwoch, 24. Oktober 2007

Geldauflagen sinnvoll verteilen

Hat man auch nicht oft: Ein Strafverfahren wurde gegen meinen Mandanten gegen Auflage eingestellt. Es wurde als Auflagenempfänger der "gerichtsübliche Empfänger" benannt. Da aber der betreffende Verein jugendlichen Straftätern helfen will und der Mandant weder von Jugendlichen noch von Straftätern etwas hält, bat er darum, an den "Tierschutz" zahlen zu dürfen. Diese Bitte wurde ihm gewährt und mir aufgetragen, eine Stelle zu benennen. Naja, ich war beigeordnet und die Verhandlung dauerte vielleicht eine halbe Stunde. Um ich nicht in die Stundenlohnbereiche des GBN zu geraten, habe ich mich also unermüdlich auf die Suche gemacht und haben beim OLG Osnabrück das

Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren



gefunden. Und was man nicht alles unterstützen kann. Wie wäre es mit dem Vegetarier-Bund Deutschlands e. V.? Ich stelle mir gerade den Beschluss vor, wie er vom Richter verkündet wird:

"Das Vefahren wird vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird aufgegeben, an den Vegetarier-Bund einen Betrag von ... zu zahlen."


Oder vielleicht doch lieber der Verein zur Förderung der bulgarischen Gesellschaft zum Schutze der Vögel e. V.? Kann etwas mehr nach Geldwäsche klingen?

Aber egal. Als Lebenszeichen sollte das reichen.

Dienstag, 9. Oktober 2007

Eine Hand wäscht die andere

Hier gibt es eine schöne Möglichkeit, den Mandanten etwas von dem zurückzugeben, was sie einem eingebracht haben.

Mittwoch, 26. September 2007

Warum bin ich eigentlich so alleine?

Ich sollte mir einen Auszubildenden oder eine Auszubildende oder ein Auszubildendes zulegen. Da blättere ich durch die Kammermitteilung und was lese ich:

... Die höchsten Vergütungen [für ReNo-Auszubildende] werden in Frankfurt und Hamburg gezahlt. Dort werden im ersten Lehrjahr Vergütungen in Höhe von EUR 500,-- und im letzten Lehrjahr bis zu EUR 664,-- gezahlt.
Die niedrigsten Vergütungsempfehlungen finden wir für das erste Lehrjahr in Bamberg, Brandenburg und Zweibrücken mit EUR 260,-- und für das letzte Lehrjahr in Zweibrücken mit EUR 310,--.
Mein Bezirk liegt mit ca. 300,00 €, ca. 350,00 € und ca. 400,00 € "im Mittelfeld der Kammern insgesamt." Das ist ja weniger als eine Leasingrate für ein Kanzleifahrzeug nach dem DAV-Ratgeber...

Da fällt mir kurz die Geschichte ein von einer "fertigen ReNo", die in "einer befreundeten Kanzlei" nach der Ausbildung übernommen wurde für ca. 800,00 Euro brutto bei einem 10-Stunden-Tag. Sie hofft immer noch auf ein Mindestlohngesetz, weil sie davon profitieren würde. Jedenfalls dachte sie sich, dass das ja ein bisschen knapp ist zum Leben und wollte nebenbei noch Pizza fahren. Muss man natürlich den Chef fragen. Seines Zeichens Rechtsanwalt und Notar, der in der Woche nie zweimal mit dem gleichen Oberklassewagen in die Kanzlei kommt. Sie tragt ihm den Wunsch vor und er soll tatsächlich gefragt haben:

"Aber Fräulein X, wozu brauchen Sie denn soviel Geld?"

Die Dame hat wohl sprachlos den Raum verlassen. Ich hätte ja gesagt: "Wofür? Für Drogen und Glückspiel natürlich." Jedenfalls hat sie im Ergebnis wohl zumindest eine "moderate Gehaltserhöhung" erhalten, um der Geschichte ein Happy Ending zu geben.

Montag, 24. September 2007

Transparenzgebot

Da hat sich eine wirklich mal Mühe gegeben, ein transparentes Angebot zu machen:


Mit 50 € monatlich kommt man nicht nur "ca." auf 1.200,00 Euro, sondern sogar genau.

Und 4.800,00 € können tatsächlich "ca. 5.000 €" sein. Wenn ich mal Geld übrig habe, werde ich es hier investieren. Da kann man auf einem "Bierdeckel ausrechnen", was man wann hat.

Dienstag, 11. September 2007

Durchfall in der Kleinstkanzlei

Während die Großbudenkollegen bei jedem simplen Schnupfen gleich in Selbstmitleid versinken, hat ein Gast eines Geburtstages, welchen mein Kind besuchte, seinen Magen-Darm-Papa aus diesem Grunde zuhause gelassen. Und da Viren es ja nicht lassen können, habe ich sie jetzt möglicherweise in mir. Oder zumindest das Gefühl, sie in mir zu haben, was bei mir für einen Durchfall reicht. Und morgen noch Verhandlung vor einem 50 Kilometer entfernten Landgericht. Ich glaube, ich muss schon wieder ...

Da ich alleine bin, heißt es trotzdem Stellung halten. 15minütig die Tür abschließen und nach "hinten" verschwinden. Hoffen, dass keine Mandanten kommen (Mist, die Sonne scheint ...). Keine Empfangsdame, die den Mandanten mitteilen könnte, dass ich gerade zu (OP-)Tisch sei oder so.

Freitag, 7. September 2007

Raum-Zeit-Kontinuum

Frage an die vielen Physiker hier:

Ich hatte gerade ein Telefonat mit einem etwas unangenehmen Mandanten. Dieses dauerte etwa eine halbe Stunde.

Nach Auflegen zeigte das Telefon an, dass lediglich 2:56 Minuten vergangen wären.

Was genau ist passiert?

Mittwoch, 5. September 2007

Sorry, sorry

Irrsinnig viel zu tun gerade: Familien wird der Strom abgestellt, Männer schlagen ihre Ehefrauen und Zeugen werden auf einmal zu Mittätern und sollen inhaftiert werden. Das war meine letzte Woche.

Wenigstens wird sich ein regelmäßig wiederkehrendes "Eilproblem" bald erledigen, dank der wunderbaren Erfindung des P-Kontos.

Ansonsten habe ich schon wieder ein bisschen was in der Vorbereitung, aber erstmal muss ich dringend einem mir anfangs recht blöd vorkommenden Tipp meines Ausbilders folgen:

"Schreibe jeden Tag eine Rechnung."

Mittwoch, 22. August 2007

A Mandat a day keeps the Gerichtsvollzieher away

So, mal einen kurzen Zwischenstand:

Letzten Freitag habe ich die Gesamtzahl der Mandate 2006 überschritten. Ich konnte 2006 schon davon leben (darf jetzt sogar 636,00 Euro Einkommenssteuer nachzahlen), also muss es auch dieses Jahr reichlich reichen.

Mein Ziel, jeden Tag ein Mandat (einschließlich der Wochenenden) habe ich auch schon deutlich überschritten, zumindest, wenn es nicht plötzlich zu einem Einbruch kommt. Theoretisch könnte ich jetzt einen Monat Urlaub machen, praktisch ist das Gegenteil der Fall. Es riecht hier stark nach Wochenendarbeit.

Donnerstag, 16. August 2007

Es lebe die EDV!

Quizfrage: Verzug oder nicht?


Ich liebe die EDV manchmal, insbesondere, wenn die Kollegen die Schriftsätze nicht prüfen.

Hoffentlich passiert das meiner Software später nicht ...

Dienstag, 14. August 2007

Wirklich Jura studieren?

Wahrscheinlich schon alt, aber ich sehe es zum ersten Mal so kompakt:

Hier und hier.

Donnerstag, 9. August 2007

Kleiner Tipp zur Zeitersparnis: Kontakt im Internet

Wenn Sie die Fax-Nummer der großen Versicherungsgesellschaften im Internet auf deren Präsenz suchen, klicken Sie nicht auf Kontakt. Da kommen in der Regel nur fragwürdige Formulare zur Schadensmeldung und ein netter Verweis auf das örtliche Versicherungsbüro.

Wählen Sie Impressum. Da wird Ihnen geholfen.

Die Tage werden kürzer

Schön düster heute morgen. Da kann man wieder prima Eigenwerbung machen, indem man einfach morgens um 6:30 Uhr schon Licht anhat.

Gut, die Passanten denken wahrscheinlich, es ist die Putzfrau. Also schnell nach vorne, ein paar Sachen kopieren und faxen.

Mittwoch, 8. August 2007

Persönliche Voraussetzungen: Die Ausbildung

Wir verlassen jetzt einmal die wunderbare Welt des Business-Plans im Sinne des DAV-Ratgebers. Weiter ginge es nämlich mit der Umsatzprognose: 1. GJ: 2.000,00, 2. GJ: 3.000,00 Euro, 3. GJ 3.500,00 Euro, 4. GJ: 5.000,00 Euro, 5. GJ 6.000,00 Euro. So kann man planen, sicherer ist es jedoch, zunächst daran zu denken, wie man satt wird und dann kurzfristig zu handeln.

Stellt sich die Frage:

Gibt es bereits in der Ausbildung etwas zu beachten, was einem später den Einstieg als Einzelanwalt erleichert?

Antwort: Natürlich!

Ich mache mal eine So/So nicht-Liste:

1. Das Studium

So: Im Studium bestehen die ersten Möglichkeiten, sich im Rahmen eines Nebenjobs oder eines unbezahlten Praktikums in den Anwaltsberuf einzufühlen. Wichtiger ist es natürlich, die Grundlagen für die juristische Arbeit zu lernen, um letztlich ein halbwegs vernünftiges Examen zu schaffen. Also sollte man die Sache auf die Semesterferien, sorry vorlesungsfreie Zeit, beschränken. Und wenn man nochmal schnell leben möchte, dann hier. Aber einer großartigen Anstrengung, anwaltlich zu werden, bedarf es hier noch nicht. Wichtig ist eine hingebungsvolle Mitarbeit im Verwaltungsrecht. Hier lernt man noch den Umgang mit einem völlig unbekannten Gesetzen, zu denen es keine durchgängige Rechtssprechung seit dem c. i. c. gibt. Etwas, was einem in der anwaltlichen Praxis regelmäßig begegnet.

So nicht: Studium ist Party pur. Und fast jeder hat in seiner Verwandtschaft oder Bekanntschaft einen Anwalt, welcher einem den erforderlichen Praktikumsnachweis auch so unterschreibt.

Aber, wie gesagt, das Studium ist nicht ausschlaggebend.

2. Das Referendariat

So: Hier ist eine massive anwaltliche Ausrichtung fällig: Von der ersten Minute an sollte man eine Kanzlei haben, welche einem einen Raum zur Verfügung stellt. Dieser ist zu vergüten durch massive Aktenabarbeitung, mindestens eine pro Tag. Vollzeit oder mehr arbeiten, vier Stunden Akte, vier Stunden Referendariat.
Schwerpunkte: Alles, was im Referendariat gerade nicht besonders gefragt ist: Sozialrecht rauf und runter, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Eilanträge in Familiensachen, Gewaltschutzgesetz, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfälle. Zumindest mein Referendariat war fast pervers auf Zivilrecht ausgerichtet, als gäbe es nichts anderes. Und dann immer die seltsamen Fälle, dass mehrere Parteien beteiligt waren, von denen dann manche säumig waren oder ähnlicher Blödsinn. In der Praxis stellt man schnell fest, dass "das andere" fast die Regel ist. Es ist ein wenig deprimierend, dass man jederzeit den Bundespräsidenten beraten könnte, der ein bestimmtes Gesetz nicht unterschreiben mag, bei einem banalen Verkehrsunfall und Begriffen wie "Quotenvorrecht", "Differenzbesteuerung" oder "Büro Grüne Karte e. V." sogar wirklich gute Referendare ins Trudeln kommen, obwohl es Alltag ist. Die Sachen dann immer wieder neu schreiben, keine fertigen Schriftsätze auf den neuen Sachverhalt anpassen, das kann man dann in der Praxis noch früh genug. Und jeder Schriftsatz, der Mist ist, wird einem hier von dem Ausbilder um die Ohren gehauen, nicht von einem Richter und - vor allem - nicht von einem Mandanten. Und das Schönste ist: Man sieht, wie ein Richter auf die eigenen Ideen reagiert. Am Allerschönsten ist dann, wenn man in einer Urteilsbegründung die eigene Anspruchsbegründung wiedererkennt. Seufz.

Wichtig auch: Mit den ReNos reden. Freundschaftlich. Und sich ehrlich für deren Arbeit interessieren. Wie führt man Mandantenkonten, wie stellt man einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid. Vollstreckung. Diese kleinen Alltäglichkeiten. Hier lernt man auch mehr für die Praxis als beim schönsten Rep bei Hemmer. Glaube ich zumindest, habe ja nie ein Rep besucht. Vermisse ich aber auch nicht.

Die Stationswahl erfolgt in enger Anbindung an das spätere Wirkungsfeld:
Es ist gut, wenn man bei einem Richter ausgebildet wird, mit dem man auch in der Praxis zu tun haben wird. Es ist ferner sinnvoll, dass es ein erstinstanzlicher Richter ist, am besten am Amtsgericht, weil man da eh die meisten Fälle haben wird. Und nur in der ersten Instanz kann man das Handwerkszeug für Beweisanträge, Umgang mit Naturalparteien etc lernen. Beim LG ist schon zu viel Berufung, wo ja bekanntermaßen keine Beweisaufnahme mehr stattfinden sollte.

Es ist gut, wenn man schomal die Derzernatleiter und Sachbearbeiter kennt, welche später ihre Bescheide zurücknehmen oder ändern sollen. Welche einem das Bußgeld herabsetzen oder auf eine MPU verzichten sollen. Man sieht, wie Behörden "ticken." Und das ist Gold wert.

Bei der Staatsanwaltschaft ist es egal. Davon, dass man im Bienenkorb zwei oder drei Bienen kennt, bekommt man auch keinen besseren Honig.

Wahlstation: Natürlich der Stammanwalt, Vollzeit.

Nehmen Sie Urlaub, wenn Sie wirklich welchen brauchen. Ich habe mich in der Referendarzeit auf eine Woche beschränkt.

So nicht: Freizeit ist Freizeit. Mitreferendare und Ausbilder klären einen schnell auf: Die Referendarszeit ist das letzte Mal, dass man ohne Verantwortung an juristischen Dingen herumdoktorn kann. Warum also Eile?

Stationwahl: Zivilrichter: OLG. Alles ausgestanden. Keine Naturalparteien, welche einen durch irgendwelchen Vortrag vom Wesentlichen ablenken: Dem juristischen Problem. Ansonsten wenigstens LG. Immerhin sind hier die meisten Kumpels. Und Fälle unter 5.000,00 Euro können die anderen machen.

Verwaltungsrecht: Oh, da muss es schon was sein, was nach was klingt. Am besten irgendein Ministerium. Mit Auslandskontakt, leben ja in Europa. Warum eigentlich Deutschland? Andere Länder haben auch schöne Mädchen ... Aber schon darauf achten, dass man die Landessprache nicht spricht. Prima Thema für den Referendarstammtisch.

Und in der Wahlstation was richtig Außergewöhnliches: Patentamt in Nowosibirsk oder die Ausländerbehörde in Teheran? Sowas macht sich nicht nur im Lebenslauf, sondern auch am Stammtisch. Und wenn sowas nicht, dann halt Tauchstation. Da war doch noch der Anwalt in der Bekanntschaft. Der schreibt einem für die letzten Monate auch so ein Zeugnis.

So, ich denke, das reicht als Orientierung.

Dienstag, 7. August 2007

Der Laden läuft

Prima, der DAV-Ratgeber hat nicht nur prima Tipps für den Start, sondern auch Ideen, wie es denn weitergeht. Bei mir ist es Seite 214. Nebenbei habe ich mir heute die neue Auflage bestellt.

Eigene Lebenshaltungskosten: 1. - 4. GJ: 500,00 Euro, 5. GJ: 800,00
Schon seltsam: Da kommt man 4 Jahre mit 500,00 Euro hin, und plötzlich braucht man 800,00. Ein Erklärungsversuch wird folgen. Wofür eigentlich 500,00 Euro? Ein ALG-II-Empfänger bekommt 347,00 Euro für den Bedarf. Warum braucht der gründende Anwalt mehr? Rechnet man die Versicherungen mit rein, also Krankenversicherung und Beiträge zum Versorgungswerk, zahlt man schon hierfür etwa 300,00 Euro. Warum kommt denn der Anwalt mit so wenig aus?

Miete Privatwohnung: 1. - 5. GJ: 500,00 Euro

Das Einzige, was sich in den fünf Jahren nicht ändern wird, ist die Wohnung den Existenzgründers. Jetzt muss ich doch mal an den Anfang des Aufsatzes blättern ... Prof. Dr. Hommerich aus Bergisch-Gladbach. Tatsächlich wird sich nach meiner Auffassung das Umziehen nicht lohnen, denn eine Wohnung zu diesem Preis bewohne ich "auf dem Lande" gemütlich mit vier Personen. Keine Ahnung, wieviele Kinder der Existenzgründer hat. 1.000,00 Euro hatte ich als Referendar wegen meiner beiden Kinder. Knapp 850,00 Euro waren es ohne. Ein ALG II-Empfänger bekommt 231,00 Euro für eine angemessene Unterkunft. Hier in meiner Gegend zumindest.

Zwischenergebnis: 800,00 Euro muss als Eigenbedarf reichen. Später kommen nochmal kurze Bemerkungen hierzu.

Miete: 1. - 2. GJ: 500,00 Euro, 3. + 4. GJ: 550,00 Euro, 5. GJ 600,00 Euro
Mietnebenkosten: 1. GJ: 150,00 Euro, 2. + 3. GJ: 200,00 Euro, 4. + 5. GJ: 250,00 Euro
Okay, bei der Miete über den Tisch gezogen: Bei dem derzeitigenm Leerstand in groß- und mittelstädtischen Innenstädten wird die Miete mit ein wenig Verhandlungsgeschick billiger. Pistole auf die Brust: "50,00 Euro weniger oder ich ziehe ein Haus weiter."
Brilliant gelöst die Sache mit den Nebenkosten: Diese steigen in der Kanzlei, bleiben in der Wohnung aber gleich. "Wurde wohl bei der Wohnung vergessen." Nein! Natürlich nicht, der Autor ist Jurist, der vergißt nichts. Er heizt nur zuhause nicht mehr, weil er immer mehr Zeit in der Kanzlei verbringt. Denn in der Kanzlei kann man die Nebenkosten absetzen. Gleichzeitig der Schluss: Unser Existenzgründer hat zuhause keine Kinder.
Ein wenig verwunderlich ist, dass die Geschäftsmiete nur geringfügig größer ist als die Wohnungsmiete. Lässt nur den Schluss zu, dass die Wohnung zu groß, die Kanzlei zu klein oder der Immobilienmarkt vor Ort außer Kontrolle ist.

Zinsen für das Darlehen bei den Eltern, Rückzahlung Gründungsförderung und Zinsen für das Gründungsdarlehen
Streifen wir nur kurz: Tolle Eltern, die von ihrem Kind Zinsen nehmen. Gut, dass wir von unseren Eltern kein Darlehen brauchten.
Gründungsforderung brauchten wir auch nicht.
Jetzt wird es aber sehr interessant: Obwohl wir eine Seite vorher kein Darlehen unserer Hausbank brauchten, zahlen wir plötzlich 7,74 % Zinsen! Monatlich 64,50 Euro. Auf genau 10.000 Euro. Die Gründungsförderung kann es nicht sein, denn wir zahlen die ganzen fünf Jahre monatlich diesen Betrag, haben also offensichtlich keine Tilgung. Der Existenzgründer sollte dringend mit seiner Bank sprechen.

Personalkosten inkl. Sozialausgaben: 1. GJ: 0,00 Euro, 2. + 3. GJ 650,00 Euro, 4. + 5. GJ: 1.500,00 Euro
Okay, der Existenzgründer plant im 2. GJ auch 3.660,00 Euro Umsatz. Er muss ja auch im 2. GJ keinen einstellen, ist ja eine Planung. Dann sollte er aber auch mal überlegen, ob er nicht ein Förderprogramm der Bundesanstalt nutzt. Da gibt es eine/n Vollzeitmitarbeiter/in ab 200,00 Euro aufwärts. 650,00 Euro inkl. Sozialausgaben dürfte aber auch eine Halbtags-ReNo sein. Noch.

Im zweiten Jahr der Vollzeiteinstellung der drei ReNos (GJ 5) steigt plötzlich der Eigenbedarf des Gründers. Ich sehe da Zusammenhänge.

EDV-Technik (Wartungsverträge): 1. + 2. GJ: 0,00 Euro, 3. - 5. GJ: 100,00 Euro
Wohlgemerkt im Monat. Die ersten zwei Jahre gar nicht. Dann kommt der erste TÜV, Ölwechseln, Rost wegmachen und Festplatten putzen ... Klar, kostet schon 1.200,00 Euro im Jahr ...

Telefon: 1. + 2. GJ 150,00 Euro, 3. GJ 200,00 Euro, 4. + 5. GJ 300,00 Euro
Den Posten mag ich: Geht nämlich ein bisschen billiger: Telekom: 35,00 Euro für Faxen und Grundgebühr, 29,00 Euro Alles-in-allem-flat für den Rest. Macht 64,00 Euro. Großartige Steigerung sind nicht in Sicht. 300,00 Euro halte ich für unerreichbar. Ich hab dann noch eine 0800-Nummer. Überflüssiger Luxus.

Ein ALG-II-Empfänger zahlt sein Telefon übrigens aus seinem Bedarf. Von daher müsste man hier bei den 500,00 Euro wieder ein bisschen abziehen.

Fotokopierer (Wartung): 1. - 2. GJ 0,00 Euro (!), 3. GJ 25,00 Euro, 4. - 5. GJ: 30,00
Bam, bam, bam! Hier schlägt der Autor auf die Realität. Hätte er nur einmal das Diktiergerät beiseite gelegt und wäre zu irgendeiner ReNo gegangen, oder eine Paralegale, und hätte mal freundlich gefragt, wann der Kopierer das letzte Mal gewartet wurde, wäre die gefragte sicherlich weinend zusammengebrochen. Das Teure an einem Kopierer ist zudem nicht die Wartung (denke ich, denn ich habe nie eine betreffende Rechnung gesehen), sondern die Zeit in ReNo-Stunden (wenn eine von denen ihren 12-Stunden-Tag mit Papierstaubeseitigen zubringt, ist man schnell bei 60,00 Euro). Das gibt dicke Abzüge bei den eigenen Lebenshaltungskosten. Ich würde mich auch schonmal nach einer anderen Wohnung umsehen.

Bürobedarf: 1. GJ: 100,00 Euro, 2. GJ 150,00 Euro, 3. GJ 200,00, 4. GJ: 250,00 Euro, 5. GJ: 300,00 Euro
Jaja, dieses teure Briefpapier. Und wenn man sich dann auf der Schreibmaschine noch vertippt. Jetzt ehrlich: Wirklich schlimm ist nur das Porto, welches ich hier mal mit reinrechne. Da bin ich schnell mal auf 70,00 Euro. Bleiben für mich nach dieser Rechnung 80,00 Euro im Monat. 1.000 Umschläge kosten etwa 15,00 Euro, 2.000 Seiten Papier etwa 20,00 Euro. Also, 100,00 Euro reichen deutlich.

Beiträge an Kammern, DAV
Die läppern sich. 360,00 Euro im Jahr kommt hin.

Fachliteratur, Zeitschriften: 1. und 2. Jahr 50,00 Euro, 3. - 5. Jahr 100,00 Euro
Fortbildung: 1. und 2. GJ 50,00 Euro, 3. - 5. GJ 100,00 Euro
Das Thema hatten wir schonmal: Wenn man in der Gründung 2.000,00 Euro für seine Bibliothek aufwendet, sollte man keine 600,00 Euro mehr zahlen müssen im ersten Jahr. Wir haben nur die laufenden Kosten für die NJW und Beck online.
Fortbildung sollte zumindest die ersten zwei Jahre (bis der Fachanwalt interessant werden könnte) durch Lesen der Bücher aus der Bibliothek (Wir haben immerhin 2.500,00 Euro + x ausgegeben, da liest man lange dran) und vor allem durch nettes Kaffeetrinken oder nette Telefonat mit netten Kollegen erfolgen. Lernt man mehr, als an einem Wochenendseminar.

Buchhaltung: 1 GJ: 0,00 Euro, 2. GJ 125,00 Euro, 3. + 4. GJ 200,00 Euro, 5. GJ 250,00 Euro
Warum braucht man erst ab dem 2. GJ eine Buchhaltung. Und kostet die echt 1.500,00 Euro im Jahr? Naja, irgendwann kommt die Steuerprüfung, dann werde ich sicher anders über Buchhaltung denken. Momentan habe ich aber das Gefühl, dass ich auch ohne auskomme.

Geschäftswagen, Reisekosten: 1. GJ 50,00 Euro, 2. GJ: 100,00 Euro, 3. GJ: 150,00 Euro, 4. GJ: 200,00 Euro, 5. GJ 300,00 Euro
Nicht nachvollziehbar. Im 1. GJ hätte ich gerade Steuern und Versicherung meines Autos zahlen können. Egal, da ich eh lieber mit der Bahn fahre. Das 2. GJ dürfte realistisch sein. Warum man die große Karre schon jetzt planen muss und nicht erst, wenn der Laden wirklich läuft, verschließt sich mir. Als Bankmensch oder Elter würden mit den 3.600,00 Euro im 5. GJ schon sauer aufstoßen.

Werbung: 150,00 Euro im Monat
Halte ich für viel. Gerade die ersten Monate sollte man sein Geld zusammenhalten, aber auch schon ein bisschen werben. Mehr zu dem Thema später.

Ergebnis:
Die fixen Kosten sollten deutlich unter 2.000,00 Euro bei einem Alleinstehenden liegen. Klar, mit dem Erfolg steigen auch die Kosten, aber das ist auch der Punkt: Nur wenn ich Mandante habe, verbrauche ich Telefoneinheiten, Papier, Porto, etc.

Der DAV-Ratgeber

Okay, okay, langsam gibt es wohl ein wenig Verwirrung wegen dieses DAV-Ratgebers.

Also, er ist wirklich ein sinnvolles Buch und "dem kritischen Leser unbedingt empfehlenswert." Er enthält wirklich eine Unmenge an Wissen, ohne welches man eine Kanzlei gar nicht aufmachen sollte.

Und hier ist die Seite, auf welcher man

1. das Inhaltsverzeichnis runterladen kann (man sieht, dass wirklich alle relevanten Themen behandelt werden und das in einer hervorragenden Qualität) und
2. ein Bestellformular aufrufen und ausfüllen kann.

Und ich lege wirklich jedem ans Herz, dieses zu tun, soweit er denn Anwalt werden möchte.

Montag, 6. August 2007

Gründungsplan, die erste

Okay, wir schlagen auf: B. Die eigene Kanzlei -> Kanzleigründungsplan.

Bei mir im DAV-Ratgeber, S. 212, ist eine Tabelle. Gehen wir die Posten mal durch.

Robe: 196,04 Euro
Mal den Begriff "Robe" bei Google eingegeben: Schon findet man Roben für 99,00 Euro, meine war knapp über 100,00 Euro, soweit ich mich erinnern kann.

Nehmen wir mal 150,00 Euro als realistisch.

Praxisschild: 461,68 Euro
Was?!? Massiv Messing vergoldet? Jetzt ehrlich, ein hochwertiges Schild gibt es in jedem Werbedruckstudio, welche es wiederum um jede Ecke gibt. Meins Plexiglas klar, einfach beschriftet, hat 45,00 Euro gekostet, die Öffnungzeiten für die Kanzleiglastür 15,00 Euro.
Macht 60,00 Euro. Der Verfasser hätte mal Preise vergleichen sollen.

Kanzleistempel: 33,18 Euro
Mag realistisch sein. Einen Kanzleistempel braucht man aber nicht unbedingt. Ich mache ihn immer auf EBs mit drauf, dem Gericht reicht aber auch eine Unterschrift, wenn ich mir eine Akte selbst abhole. Es würde Ihnen keiner übelnehmen, wenn Sie den Stempel nicht hätten.

Datumseingangsstempel: 52,20 Euro
Klar, wenn man es nicht schafft, das Datum auf die zwei Schreiben, die man in der ersten Zeit am Tag bekommt, selbst zu schreiben ... Ich habe mir neulich nach fast zwei Jahren meinen ersten gekauft. Kosten: 19,95 Euro (trodat).

1000 Briefbögen, einfarbig: 100,75 Euro
Briefbögen. Aha. Irgendwo in der Liste kommen sicherlich noch Hammer und Meißel. Mal ehrlich: Mein Lieblings-Kopiepapier kostet 4,19 exkl. 1000 Seiten also knapp 10,00 Euro. Den Briefkopf kann man sich mit einer normalen Office-Anwendung prima selbst basteln.

200 Visitenkarten: 101,15 Euro
Bekommt man im Internet ohne Probleme 500 Stück für 50,00 Euro, also 20,00 Euro für 200. Sie können sich auch kleine Pappen basteln und Ihre Kanzleistempel verwenden. Und damit es hinten nicht so leer ist, machen Sie Ihren Posteingangsstempel drauf.

Bezugskosten der Kanzlei (für Renovierung): 2.500,00 Euro
Warum soll man bei Einzug renovieren? Und seit wann kosten ein paar Rollen Rauhfaser und drei Eimer Farbe 2.500,00 Euro? Für das Geld kann man ja eine 100 qm Wohnung von einer Firma machen lassen. Maximal 500,00 Euro. Für meine ca. 30 qm-Kanzlei waren es zwei Eimer Farbe zu je ca. 50,00 Euro (nehmen Sie bei der Farbe bloß gute!) und etwa 12 qm Laminat für 84,00 Euro und 14 qm zu 96,00 Euro, wobei ich letzteres bis heute nicht verlegt habe. Nebenbei eine wichtige Rechnung: Vergleichen Sie bei der Auftragsvergabe immer, wie lange der Profi braucht und kostet und wie lange Sie brauchen und was Sie in der Zeit verdienen könnten. Erst wenn die Rechnung aufgeht, beauftragen Sie jemanden. Es sei denn, Sie brauchen das Selbermachen zur Selbstbestätigung, so wie ich.

Formulare ca. 100,00 Euro
Erforderliche Formulare gibt es alle im Netz. Oder ich verstehe den Posten nicht. Ansonsten werden Formulare, welche Ihre Mandanten ausfüllen sollen, in der Regel auch an diese geschickt. 0 Euro

Prozessregister, Buchhaltungsjournale, Terminkalender
Alles mit dem Computer: 0,00 Euro.

100 Aktendeckel nebst Zubehör: 171,75 Euro
Wenn das Zubehör die Blechschienen und Schildchen sind, bekommt man Aktendeckel auch für etwa 50,00 Euro bei den Internet-Büro-Händlern. Der Aktenwagen kostet bei Ikea gerade 5,00 Euro. 55,00 Euro. Meinen Aktenschranken (drei einen Meter breite Schübe) habe ich für 50,00 Euro bei Ebay ersteigert.

Einrichtung: 6.000,00 Euro
Gebt mir 6.000,00 Euro, schickt mich in ein Möbelhaus und sagt mir, ich muss davon Einrichtung kaufen. Ich könnte hinterher nicht mehr in meiner Kanzlei laufen, weil alles voller Möbel steht.
Für eine 8 Meter Schrankwand, drei Schreibtische und einen Aktenschranken habe ich bei Ebay etwa 150,00 Euro ausgegeben. Der Bürostuhl war ein defekter Chefsessel aus meiner Ausbildungskanzlei, welcher von einem netten Nachbarn "heilegeschweißt" wurde. Alles in allem würde ich für den Anfang maximal 500,00 Euro veranschlagen. Man kann die Sachen dann so nach und nach ergänzen / austauschen.

EDV-Hard- und Software: 2.500,00 Euro
Okay, als Anfänger hat man sicherlich erstmal Zeit, 3-D-Egoshooter zu spielen. Soll ja auch ruckelfrei sein. Aber ich würde es dann ehrlicherweise nicht als Kanzleiausgabe laufen lassen. Mein derzeitig wirklich verwendete Rechner hat 299,00 Euro gekostet, das TFT-Display bei Aldi 149,00 Euro. Drucker ist ein Kyocera für etwa 50,00 Euro. Sind wir bei 500,00 Euro. Als Fax, Kopierer, etc. habe ich ein Laser-Kombi-Gerät für 200,00 Euro. Der zweite Rechner für den "Empfang" hat 50,00 Euro gekostet, mit Röhrenmonitor, etc. Das ist derzeit. Mein erster Rechner war von Ebay für 60,00 Euro, der Monitor war ein alter von zuhause. Notfalls bietet es sich wahrscheinlich auch an, seinen Rechner in die Kanzlei zu bringen. Software gibt es kostenlos in Unmengen, auch Anwaltssoftware. Also, mehr als insgesamt 750,00 Euro sollte man hier nicht ausgeben.

Diktiergerät: 219,24 Euro
Ein Muss für jeden Anfänger. Da kann man Sachen draufbabble und dann wieder anhören. Vielleicht sollte man sowas kaufen, wenn man es braucht. Dann hat man auch das Geld. 0,00 Euro.

Fax: 230,84 Euro
Ist in dem unter "EDV" bezeichneten Kombigerät für 199,00 Euro mit drin.

Aktenvernichter: 207,64 Euro
Mal bei den Online-Discountern für Büroprodukte schauen: Gibt auch gute für 50,00 Euro. Meiner war bei Aldi runtergesetzt auf 30,00 Euro.

Schreibmaschine: 161,24 Euro
Ach, hier sind ja Hammer und Meißel. 0,00 Euro

Kopierer: 810,84 Euro
Ist im Kombigerät für 199,00 Euro mit drin. Notfalls geht auch ein Kopieshop bei größeren Sachen. Bei mir war es ein befreundeter Anwalt. 0,00 Euro

allgemeiner Bürobedarf: 600,00 Euro
Braucht man eigentlich kaum: Tacker, Klammerentferner (ultrawichtig, das Ding sollte man noch vor der Robe kaufen), Locher. Hat man in der Regel auch schon. Stifte sollte man so haben, schließlich muss man ja auch die Klausuren irgendwo mit geschrieben haben. Briefumschäge kosten auch nicht die Welt, ein bisschen Briefpapier auch nicht. Kaffeemaschine buche ich auch hier. 150,00 Euro.

Literatur (Erstausstattung der Bibliothek: 2.000,00 Euro
Naja, ein bisschen Literatur hat man ja aus dem Studium noch. Ansonsten: AnwaltDirekt. 23,00 Euro im Monat. Alle wichtigen Formularbücher, ZPO- und BGB-Kommentar. NJW-Rechtsprechung. 130,00 Euro als Halbjahrespreis. Werbung Ende. Ansonsten kaufen Sie Literatur fallbezogen. Erst die Lücken gegenüber dem Mandanten mit ein wenig Inkompetenzkomensationskompetenz bei der Stange halten und sobald er aus der Kanzlei raus ist, zum Buchhandel und das entsprechende Werk bestellen.

Kosten für die Eröffnungsfeier: 500,00 Euro
Feiern Sie lieber das einjährige Bestehen mit "guten Mandanten". Die Freunde und Verwandten können sich auch woanders durchfressen. 0 Euro.

Reserven für unvorhergesehene Investionsausgaben: 2.500,00 Euro
Unvorhergesehene Investionsausgaben?!? Himmel, was soll denn noch passieren? Insolvenz des Briefpapierherstellers? Bandsalat im Diktiergerät? Mandantin von 1.500,00-Euro-Mahagoni-Schrank erschlagen? Sekt auf der Einweihungsparty alle? 500,00 Euro, maximal, wofür auch immer.

Ergebnis:
Herzlichen Glückwunsch! Knappe 16.500,00 Euro gespart. Rein rechnerisch (vgl. 14.2. Finanzierungsplan im DAV-Ratgeber) haben Sie noch 3.500,00 Euro von Ihren während der Referendarszeit ersparten 6.500,00 Euro, Ihre Eltern können die 6.500,00 Euro (und somit auch ihr Haus) behalten, die Sie Ihnen geben wollten und die 10.000,00 Euro aus dem Existenzgründerprogramm können jemand anderen in die Insolvenz treiben.

Heute ist Sommer!

Gerade kam mir auf meinem Postgang ein Wachmann entgegen und fragte mich, warum ich denn so formell gekleidet sei ( und das ohne Langbinder und Knopf offen).

Grund:
Heute ist Sommer!


Mist, und gerade heute habe ich einen vollen Terminplan und einen Haufen Akten zu erledigen. Hoffentlich passiert mir das nicht auch noch Weihnachten.

Ein Traum

Ich hatte einen etwas seltsamen Traum:

Ich war in der aufwändigen und edlen Lobby eines 18-stöckingen Hochhauses. Edler Anzug, Männer in edlen Anzügen um mich herum. Warum auch immer musste ich in den 4. Stock. Ob ich zum Arbeiten da war, weiß ich nicht. Meine Stimmung war übrigens gelangweilt, leicht genervt.

Ich bin dann ein Stück im Fahrstuhl gefahren und ab dem Vierten die Treppe hoch. Jedes Stockwerk sah stilistisch anders aus. Ganz oben im 18. schien eine Kantine gewesen zu sein, in der Art von "LeBuffet" bei Karstadt.

Wenn jemand eine große Kanzlei kennt, welche so eingerichtet ist und welche diese Stimmung aufweist, bitte ich um einen kurzen Kommentar.

Vielleicht war es aber auch einfach nur ein Kaufhaus.

Samstag, 4. August 2007

Isernhagen Law

Aufgrund dieses Posts beim Kollegen musste ich spontan an die gute, alte Serie "Isernhagen Law" denken und fand doch tatsächlich hier die Skripte zu der Serie.

Mal am Rande. Gute Unterhaltung

Ich, der "Typ aus der IT"

Jetzt bin ich sogar noch mein Typ aus der IT.

Ein netter Postbote mit dem Amazon-Paket hat die historische Bedeutung diesem Momentes nicht erfasst: Ich werde meine eigene Kanzleisoftware haben. Und das ganz ohne Windows. Ich habe es ihm aber auch nicht gesagt. Nicht, dass ich die nächsten Jahre komisch angeguckt werde und mir meine Pakete mit so einem kleinen Scheinchen selbst abholen muss.

Und einen eigenen Laptop habe ich auch.

Freitag, 3. August 2007

Kanzleigründung

Also, wenn es tatsächlich von Interesse sein sollte, werde ich künftig mal ein paar kurze, mehr oder wenige nützliche/ernste Tipps geben.

Das "Lehrbuch", an welchem ich mich orientieren möchte, ist der DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Kosten nur fünf Euro (also ungefähr soviel, wie man früher als Referendar an einem Wochenende in seiner Stammkneipe geraucht hat) und ist ein Quell der Freude.

Wenn dieser dann angekommen ist, lest und verinnerlicht alles. Außer die Businesspläne! Die reißt man raus und schmeißt sie weg oder nutzt sie, wenn es vom Wetter mal hinkommt, zum Grill anzünden. Ich muss mal schauen, ob ich meine eigenen noch gespeichert habe.

Die Pläne in dem Buch machen vielleicht Sinn, wenn Papa Chef der Kundenbetreuung in einer Großbank ist oder etwas in der Richtung.

Umfragen, Umfragen ...

Was der GBN hier für die Großen aufzeigt,
gibt es vom DAV (Forum Junge Anwaltschaft) auch für Anwälte wie mich.

Hatte ich heute in der Briefpost:

Und nicht per Internet, die JUVE es vorzieht. Junganwälte können sich Internet schließlich nicht leistenn ...

Donnerstag, 2. August 2007

Der erste Beitrag

Allgemeines:

So, mal wieder ein juristisches Blog. Eigentlich nichts neues und auch nicht unbedingt erforderlich. Aber mal wieder eine Ansicht. Eine kurze Vorstellung:

Name tut nichts zu Sache, Beruf ist Anwalt, Alter ist 34 Jahre. Zwei Kinder. Eine Lebensgefährtin.

Jetzt wird es interessanter: Seit knapp zwei Jahren betreibe ich erfolgreich eine Ein-Mann-Kanzlei. Das bedeutet, dass ich - derzeit - alles allein mache, vom Schriftsatzverfassen an das OLG über diese drucken, in Versandtaschen stecken und versenden bis hin zum Kaffee kochen, fegen und wischen, etc. Zudem war die Kanzlei eine Null-Gründung, da die Bank es für nicht lohnend gehalten hat, mir ein "Micro-Darlehen" zu gewähren. Inzwischen danke ich der Bank dafür.

Wie kam die Idee?
Durch den Herrn Kollegen GBN. Und dem Herrn "Ich frage mich die ganze-Zeit, warum ich kein Kollege bin" von hier. Die stellen es immer so dar, als passierten die wirklich verrückten und seltsamen Dinge in großen Kanzleien ...

Und was soll kommen?
Derzeit denke ich an ein bisschen Entstehungsgeschichte für die Kollegen Referendar, die ähnliches planen (Fragen sind willkommen.)
Und dann ein bisschen Alltägliches. Verfremdete Darstellung von Mandantengeschichten. Büroalltag. Liebling-Kreuzberg, praktisch.

So, jetzt habe ich erstmal tatsächlich keine Zeit mehr.